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    <tei:titleStmt>
      <tei:title type="main">Vergehen, Verhör, Verschriftlichung</tei:title>
      <tei:title type="sub">Wahrheitspraktiken und die Pädagogisierung von Entweichungen aus dem Landerziehungsheim Albisbrunn (1938–1982)</tei:title>
      <tei:author>
        <tei:name>
          <tei:forename>Daniel</tei:forename>
          <tei:surname>Deplazes</tei:surname>
        </tei:name>
        <tei:affiliation>Universität Zürich</tei:affiliation>
        <tei:email>daniel.deplazes@ife.uzh.ch</tei:email>
        <tei:idno type="ORCID">0000-0001-5564-5496</tei:idno>
      </tei:author>
      <tei:author>
        <tei:name>
          <tei:forename>Jona</tei:forename>
          <tei:surname>T. Garz </tei:surname>
        </tei:name>
        <tei:affiliation>Universität Zürich</tei:affiliation>
        <tei:email>jona.garz@ife.uzh.ch</tei:email>
        <tei:idno type="ORCID">0000-0001-8991-8042</tei:idno>
      </tei:author>
    </tei:titleStmt>
    <tei:publicationStmt>
      <tei:publisher>BBF | Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung des
      DIPF</tei:publisher>
      <tei:date>2022</tei:date>
      <tei:availability>
        <tei:licence target="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/">
          <tei:p>For this publication a Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivs 4.0 International 
          license has been granted by the author(s) who retain full copyright.</tei:p>
        </tei:licence>
      </tei:availability>
      <tei:idno type="DOI">10.25658/8bd5-dn81</tei:idno>
    </tei:publicationStmt>
    <tei:seriesStmt>
      <tei:title>Jahrbuch für Historische Bildungsforschung</tei:title>
      <tei:biblScope unit="volume">28</tei:biblScope>
    </tei:seriesStmt>
    <tei:sourceDesc>
      <tei:p>Jahrbuch Historische Bildungsforschung, Band 28, 2022.</tei:p>
    </tei:sourceDesc>
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  <tei:encodingDesc>
    <tei:projectDesc>
      <tei:p>Die Gründung des Jahrbuchs für Historische Bildungsforschung wurde im Mai 1991 auf der Jahrestagung
        der Historischen Kommission der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE), der 
        Vorgängerin der Sektion Historische Bildungsforschung, beschlossen. Veröffentlicht werden Beiträge aus
        dem Gesamtgebiet der Historischen Bildungsforschung, wobei vor allem auch die Nachbardisziplinen zur    
        Mitarbeit eingeladen sind. Historische Bildungsforschung wird hier als              
        interdisziplinäres Feld verstanden, in das Fragestellungen der Erziehungs-, Geschichts- und    
        Literaturwissenschaft ebenso Eingang finden wie die historische Anthropologie, historische       
        Berufsbildungsforschung oder die Geschichte der Medien, der Geschlechter, der Kindheit und der Jugend.</tei:p> 
      <tei:p>Das Jahrbuch für Historische Bildungsforschung wird von der Sektion Historische Bildungsforschung in          
        Verbindung mit der BBF | Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung des DIPF | Leibniz-Institut für           
        Bildungsforschung und Bildungsinformation herausgegeben. Den Kreis der Herausgeber:innen bilden 15      
        Wissenschaftler:innen, die die inhaltliche Breite der Teildisziplin          
        verkörpern. Sie wählen eine:n Sprecher:in und bestimmen in jedem Jahr die     
        Schwerpunktthemen der kommenden Bände, die jeweils von einer kleinen Redaktionsgruppe betreut   
        werden. Daneben gibt es Raum für themenungebundene Abhandlungen, Diskussionen sowie für die      
        Publikation ausgewählter Quellen mit Kommentierung. Seine zunehmende Verbreitung in europäischen  
        wissenschaftlichen Bibliotheken und die steigenden Zahl englischsprachiger Beiträge sind Ausdruck    
        wachsender Internationalität des Jahrbuchs für Historische Bildungsforschung. Alle Einreichungen werden  
        in einem Peer-Review-Verfahren begutachtet.</tei:p>
      <tei:p>Die Verbreitung digitaler Angebote und Ressourcen ist in den letzten Jahren in den Geisteswissenschaften  
        deutlich angestiegen und auch in der Historischen Bildungsforschung spielen Verfahren der Digital           
        Humanities eine immer wichtigere Rolle. Das Jahrbuch erscheint daher, ermöglicht durch eine DFG-Förderung in   
        dem Projekt <tei:title><tei:ref target="https://gepris.dfg.de/gepris/projekt/463078084" type="crossref">Transformation    
          des Jahrbuchs für Historische Bildungsforschung (JHB) in ein hybrid – print &amp; online – erscheinendes Open Access  
          Journal</tei:ref></tei:title>, als Open-Access Journal mit erweiterter Funktionalität neben der Printausgabe.</tei:p> 
      <tei:p rend="breadcrumbfix"/>
    </tei:projectDesc>
  </tei:encodingDesc>
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    <tei:langUsage>
      <tei:language ident="de">de</tei:language>
    </tei:langUsage>
    <tei:textClass>
      <tei:keywords xml:lang="de">
        <tei:term>Heimerziehung</tei:term>
        <tei:term>Heilpädagogik</tei:term>
        <tei:term>Flucht</tei:term>
        <tei:term>Körperstrafen</tei:term>
        <tei:term>Historische Praxeologie</tei:term>
      </tei:keywords>
      <tei:keywords xml:lang="en">
        <tei:term>Reform school</tei:term>
        <tei:term>special education</tei:term>
        <tei:term>escape</tei:term>
        <tei:term>corporal punishment</tei:term>
        <tei:term>historical practice theory</tei:term>
      </tei:keywords>
    </tei:textClass>
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<tei:text>
  <tei:front>
    <tei:div type="abstract" xml:lang="de">
      <tei:p><tei:pb n="107"/>Bei Regelverstößen in Erziehungsheimen setzten in unterschiedlichen
      Akzentuierungen Wahrheitspraktiken zur Klärung der Ereignisse ein. Am Beispiel des
      Fortlaufens aus dem Schweizer Landerziehungsheim für <tei:q>schwererziehbare</tei:q> Knaben
      Albisbrunn untersucht der Beitrag in praxeologischer Perspektive für zwei Zeiträume
      im 20. Jahrhundert (1938–1952 und 1968–1982), mit welchen konkreten Praktiken (etwa
      Verhöre, Berichte, Isolation), Wahrheit über die Zeit der Flucht hervorgebracht und
      stabilisiert werden sollte. Sowohl Kontinuität als auch Wandel der
      Wahrheitspraktiken, die mitunter auf den Körper der Zöglinge zielten, werden so
      nachvollziehbar gemacht. Abschließend wird die Bedeutung von Wahrheitspraktiken, mit
      einem besonderen Fokus auf die Pädagogisierung von Regelverletzungen diskutiert.
      Dabei zeigt sich, dass sich die Möglichkeiten der pädagogischen Bearbeitung von
      Flucht innerhalb des Heims über das 20. Jahrhundert hinweg veränderten, jedoch
      abhängig von stabilen Praktiken der Wahrheitsfindung blieben. </tei:p>
    </tei:div>
    <tei:div type="abstract" xml:lang="eng">
      <tei:p>Any rule violation in reformatories and other forms of out of home care, is met
      with truth practices to shed light on the incident. Using the example of running away
      from the Swiss Landerziehungsheim Albisbrunn for <tei:q>difficult</tei:q> boys, the article from a
      praxeological perspective examines two periods in the 20th century (1938–1952 and
      1968–1982), analyzing the concrete practices (such as interrogations, reports,
      isolation) used to produce and stabilize truth about the time of the escape. Both
      continuity and change of truth practices, which occasionally targeted the bodies of
      the boys, are thus made comprehensible. Additionally, the significance of said truth
      practices, with a particular focus on the pedagogization of rule violations, is
      discussed. It can be shown that the ways in which the institution pedagogically dealt
      with escape changed over the course of the 20th century, while they remained closely
      related to lasting practices of truth-finding. </tei:p>
    </tei:div>
  </tei:front>
    <tei:body>
      <tei:pb n="108"/>
      <tei:p n="1">Am 1. Oktober 1973 kurz vor Mitternacht holte der Heimleiter des Landerziehungsheims
        Albisbrunn einen aus dem Heim entwichenen Knaben von der Polizeistation ab.<tei:note>
          <tei:p> Dieser Beitrag entstand im Rahmen des vom Schweizerischen Nationalfonds
            geförderten und von Patrick Bühler, Lucien Criblez und Elisabeth Moser Opitz
            geleiteten Projekts zur Geschichte des Landerziehungsheims Albisbrunn (SNF-Nr.
            177436). Das Projekt ist Teil des Nationalen Forschungsprogramms 76 mit dem Titel
            <tei:q>Fürsorge und Zwang</tei:q> (vgl. <tei:ptr target="http://www.nfp76.ch/de/projekte/oekonomische-und-politische-verflechtungen/projekt-criblez"/>, 24.6.2022).</tei:p>
        </tei:note>
        Auf dem Weg
        zurück ins Heim erklärte der Junge seine Flucht damit, dass er vom Erzieher zu Unrecht des
        <tei:quote source="#quoteref001">nächtlichen Ausstiegs</tei:quote> aus dem Gruppenhaus
        beschuldigt worden sei; das seien andere
        gewesen. Er weigerte sich jedoch, deren Namen preiszugeben. Der Heimleiter meinte, dass er
        tags darauf <tei:quote source="#quoteref001">keine Zeit</tei:quote> habe, <tei:quote source="#quoteref001">die
          Sache zu untersuchen, dies würde noch heute Nacht geschehen</tei:quote>. Er
        versicherte dem Knaben, dass <tei:quote source="#quoteref001">die Wahrheit sicherlich ans
          Licht</tei:quote> komme.<tei:note>
          <tei:p>
            <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref001">Journal-Blatt,
              1.10.1973, S. 15, StAZH Z 870.353</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> Es folgte ein Verhör, das mit Schreibmaschine protokolliert wurde.<tei:note>
          <tei:p>
            <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref002">Journal-Blatt,
              1.10.1973, S. 15f., StAZH Z 870.353</tei:ref>. Die Befragungen der <tei:soCalled>Zöglinge</tei:soCalled> als
            Verhöre zu bezeichnen, legen nicht allein die Analyse der Akten und die Nähe zu
            polizeilichen Methoden nahe, auch die Verhörten benutzen diese Bezeichnung. So meinte
            der ehemalige Heimzögling Roger Bresch, der von 1973 bis 1983 in Albisbrunn platziert
            war, dass die <tei:soCalled>Zöglinge</tei:soCalled> <tei:quote source="#quoteref003">von den Betreuern regelrecht
              verhört</tei:quote> worden seien, wenn sie
            <tei:quote source="#quoteref003">etwas angestellt</tei:quote> hätten (zit. n. <tei:ref type="bibl" target="#West2020" xml:id="quoteref003">West 2020, S. 60</tei:ref>).</tei:p>
        </tei:note> Die für die Aktenführung Albisbrunns zu der Zeit unüblich häufigen Tippfehler,
        Schmierereien und Korrekturen im Protokoll deuten darauf hin, dass der Heimleiter persönlich
        in dieser Nacht an der Schreibmaschine saß.</tei:p>
      <tei:p n="2">Nicht bloß bei Vergehen in Erziehungsheimen, sondern ebenso in Gefängnissen,
        psychiatrischen Kliniken oder Schulen, setzt – zu unterschiedlichen Zeiten und in
        vielfältigen Akzentuierungen – eine Klärung der Ereignisse ein. Gerade bei Vorfällen, die
        nicht unmittelbar beobachtet werden können, für die lediglich wenige stichhaltige Indizien
        vorliegen, bietet das Verhör – mit dem daraus allenfalls resultierenden Geständnis – einen
        Weg, zur <tei:q>Wahrheit</tei:q> vorzudringen. Dieser <tei:q>Wille zum Wissen</tei:q> um
        das Verborgene zu enthüllen, erscheint
        konstitutiv für stationäre fürsorgerische wie disziplinierende Institutionen und verweist
        auf die Kopplung von <tei:q>Wahrheit</tei:q> und der Formung und Aufrechterhaltung von Machtverhältnissen.<tei:note>
          <tei:p> Vgl. <tei:ref type="bibl" target="#Foucault" xml:id="quoteref005">Foucault
              2014</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> <tei:q>Die</tei:q> Wahrheit ist dabei immer umkämpft.</tei:p>
      <tei:p n="3">Im Sinne der <tei:term>Konsenstheorie</tei:term> lässt sich <tei:q>Wahrheit</tei:q> als etwas
        verstehen, das sich <tei:quote source="#quoteref006">in komplexen sozialen
          Zusammenhängen</tei:quote>
        <tei:note>
          <tei:p>
            <tei:ref type="bibl" target="#Kleeberg2014" xml:id="quoteref006">Kleeberg/Suter 2014,
              S. 211</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> konstituiert und ist damit auch immer<tei:pb n="109"/> Resultat von <tei:quote source="#quoteref007">Aushandlungsprozesse[n]</tei:quote>:<tei:note>
          <tei:p>
            <tei:ref type="bibl" target="#Thier2014" xml:id="quoteref007">Thier 2014, S.
              248</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> <tei:q>Wahrheit</tei:q> ist etwas, auf das sich geeinigt werden muss.<tei:note>
          <tei:p> Gerichtsprozessen obliegt eine ähnliche Funktion. Die Ereignisse der Vergangenheit
            müssen, im Besonderen bei ausbleibenden Beweisen, über bestimmte Praktiken wie Verhöre,
            Zeugenaussagen und Geständnisse ermittelt werden, um damit – der Unverfügbarkeit <tei:q>der</tei:q>
            historischen Wahrheit zum Trotz – zu einer zumindest juristisch valablen Wahrheit zu
            gelangen (vgl. <tei:ref type="bibl" target="#Thier2014" xml:id="quoteref009">Thier 2014,
              S. 251f., 256</tei:ref>; <tei:ref type="bibl" target="#Landwehr2016" xml:id="quoteref012">Landwehr 2016, S. 63ff.</tei:ref>).</tei:p>
        </tei:note> Dass <tei:q>Wahrheit</tei:q> folglich als <tei:q>doing truth</tei:q>, als <tei:q>gemachte Wahrheit</tei:q>,
        verstanden wird,<tei:note>
          <tei:p> Vgl.<tei:ref type="bibl" target="#Kleeberg2014" xml:id="quoteref014">
              Kleeberg/Suter 2014</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> heißt nicht, dass es keine Wirklichkeit gibt, auf die sich diese <tei:q>Wahrheit</tei:q> in
        vielfältiger Weise bezieht<tei:q>. </tei:q>Sie ist einzig nicht von einem neutralen
        Standpunkt aus unmittelbar zugänglich.<tei:note>
          <tei:p>
            <tei:ref type="bibl" target="#Landwehr2016" xml:id="quoteref015"> Landwehr 2016, S.
              104</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> In den Blick geraten so die <tei:quote source="#quoteref016">Interessen und
          Techniken</tei:quote> genauso wie die <tei:quote source="#quoteref016">situativen
          Irritationen und Manipulationen</tei:quote>,<tei:note>
          <tei:p>
            <tei:ref type="bibl" target="#Kleeberg2014" xml:id="quoteref016">Kleeberg/Suter 2014,
              S. 211</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> um <tei:q>Wahrheit</tei:q> hervorzubringen und zu stabilisieren. Interessant erscheint dann
        nicht mehr die Frage, was wahr war, sondern, wie etwas als wahr behauptet werden konnte.<tei:note>
          <tei:p> Vgl.<tei:ref type="bibl" target="#Kleeberg2014" xml:id="quoteref018">Ebd., S.
              211f., 218</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note>
      </tei:p>
      <tei:p n="4">Die Aktenführung eines Heims ermöglicht es, Vergehen, Verhören und Geständnissen
        praxeologisch, als <tei:quote source="#quoteref019">vergangene[]</tei:quote>
        <tei:quote source="#quoteref019">Praktiken</tei:quote>,<tei:note>
          <tei:p>
            <tei:ref type="bibl" target="#Haasis2015" xml:id="quoteref019">Haasis/Rieske 2015, S.
              16</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> nachzuspüren. Im Sinne einer Wissensgeschichte, die <tei:quote source="#quoteref020">Wissen als Praxis</tei:quote>,<tei:note>
          <tei:p>
            <tei:ref type="bibl" target="#Füssel2021" xml:id="quoteref020">Füssel 2021, S.
              35</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> als <tei:q>doing knowledge</tei:q> versteht, lassen sich die Akten als textliche
        Überlieferung vergangener Wissenspraktiken<tei:note>
          <tei:p>Vgl. zu Wissenspraktiken und der Verknüpfung von Wissen und Akten u.a.<tei:ref type="bibl" target="#Hess2010" xml:id="quoteref022"> Hess/Mendelsohn
              2010</tei:ref>;<tei:ref type="bibl" target="#Ledebur2015" xml:id="quoteref023">
              Ledebur 2015</tei:ref>;<tei:ref type="bibl" target="#Ankele2019" xml:id="quoteref024">
              Ankele/Kaiser/Ledebur 2019</tei:ref>;<tei:ref type="bibl" target="#Bühler2019" xml:id="quoteref025">Bühler 2019</tei:ref>;<tei:ref type="bibl" target="#Garz2021" xml:id="quoteref026">Garz 2021</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> verstehen. Dabei gilt, dass
        <tei:quote source="#quoteref027">Praktiken nicht identisch mit Handlungen</tei:quote>
         sind, sondern sich auf regelhafte, sich wiederholende
        Strukturen beziehen.<tei:note>
          <tei:p>
            <tei:ref type="bibl" target="#Füssel2021" xml:id="quoteref027">Füssel 2021, S.
              91</tei:ref>; vgl. dazu auch <tei:ref type="bibl" target="#Reh2014" xml:id="quoteref029">Reh 2014</tei:ref>; <tei:ref type="bibl" target="#Haasis2015" xml:id="quoteref030">Haasis/Rieske 2015, S. 36ff</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> Die mit der Erziehung verbundenen Praktiken fanden ebenso wie weitere allgemeine
        Beobachtungen ihren Niederschlag in den Akten von Erziehungs- und Bildungsinstitutionen,
        wobei nicht alle Praktiken des Alltags über die Akten zugänglich sind. Dennoch lässt sich
        mit einer seriellen Auswertung sowie einer <tei:quote source="#quoteref032">dichten
          Beschreibung</tei:quote>
        <tei:note>
          <tei:p>Vgl. <tei:ref type="bibl" target="#Geertz1987" xml:id="quoteref032">Geertz
              1987</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> einzelner Praktiken aus den <tei:quote source="#quoteref033">überlieferten
          Artefakten unter Berücksichtigung ihres Entscheidungskontextes auf die
          Praktiken</tei:quote> schließen.<tei:note>
          <tei:p>
            <tei:ref type="bibl" target="#Klinger2018" xml:id="quoteref033">Klinger 2018, S.
              174</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> Gerade Vergehen gegen institutionsinterne, moralische oder gesetzliche Normen
        produzierten historisch vermehrt Spuren in den Archiven, zogen sie doch nicht selten Verhöre
        und Geständnisse nach sich, um der <tei:q>Wahrheit</tei:q> auf die Spur zu kommen. Denn <tei:q>Wahrheit</tei:q> wird
        nur relevant in der Folge einer Störung <tei:q>im gesellschaftlichen Miteinander</tei:q>. Sie wird
          <tei:quote source="#quoteref034">als Kategorie erst dann nötig, wenn Zweifel
          auftreten</tei:quote>.<tei:note>
          <tei:p>
            <tei:ref type="bibl" target="#Landwehr2011" xml:id="quoteref034">Landwehr 2011,
              o.S.</tei:ref>
          </tei:p>
        </tei:note>
      </tei:p>
      <tei:p n="5"><tei:pb n="110"/>Wie Wahrheitspraktiken innerhalb der Mauern stationärer Erziehung konkret
        funktionierten, soll am Beispiel des dezidiert heilpädagogisch ausgerichteten Zürcher
        Landerziehungsheims Albisbrunn für <tei:quote source="#quoteref035">schwererziehbare</tei:quote>
        <tei:note>
          <tei:p>
            <tei:ref type="bibl" target="#Zeltner1932" xml:id="quoteref035">Zeltner 1974, S.
              47</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> Knaben im 20. Jahrhundert untersucht werden. 1924 wurde das Heim als <tei:q>Stiftung
        Albisbrunn</tei:q> gegründet, die den Zweck verfolgte, <tei:quote source="#quoteref036">Kinder und
          Jugendliche, deren körperlich-seelische Entwicklung durch individuale und soziale Faktoren
          gehemmt</tei:quote> war, zu unterstützen.<tei:note>
          <tei:p>
            <tei:ref type="bibl" target="#Weiss1926" xml:id="quoteref036">Weiss 1926, S.
            3</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> Als erster Leiter wurde Heinrich Hanselmann (1885–1960) eingesetzt, der
        gleichzeitig dem ebenfalls 1924 gegründeten Heilpädagogischen Seminar (HPS)<tei:note>
          <tei:p> Beim HPS handelte es sich um eine Ausbildungsstätte für angehende
            Heilpädagog:innen, die vor allem in den Anfangsjahren, aber vereinzelt auch bis
            mindestens in die 1980er Jahre, ihr Praktikum in Albisbrunn absolvierten (vgl. <tei:ref type="bibl" target="#Hübner1983" xml:id="quoteref038">Jahresbericht Albisbrunn
              1981/1982, o.S.</tei:ref>; <tei:ref type="bibl" target="#Schriber1994" xml:id="quoteref040">Schriber 1994, S. 131</tei:ref>).</tei:p>
        </tei:note> in Zürich vorstand. Die Universität Zürich berief Hanselmann 1931 auf den ersten
        Lehrstuhl für Heilpädagogik in Europa,<tei:note>
          <tei:p>
            <tei:ref type="bibl" target="#Wolfisberg2002" xml:id="quoteref041">Wolfisberg 2002, S.
              101</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> was wohl dazu beitrug, dass Albisbrunn bis weit in die zweite Hälfte des 20.
        Jahrhunderts als <tei:q>Leuchtturm</tei:q> der Heilpädagogik galt.<tei:note>
          <tei:p>
            <tei:ref type="bibl" target="#Schriber1994" xml:id="quoteref042">Schriber 1994, S.
              127ff</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> Das Landerziehungsheim beherbergte bis zu 90 männliche <tei:soCalled>Zöglinge</tei:soCalled>,<tei:note>
          <tei:p> Aus Gründen der Lesbarkeit wird der häufige Quellenbegriff <tei:soCalled>Zögling</tei:soCalled> nachfolgend
            ohne Anführungszeichen verwendet.</tei:p>
        </tei:note> die vom Jugendstrafgericht zu einer Erziehungsmaßnahme verurteilt, im Rahmen
        einer fürsorgerischen Zwangsmaßnahme fremdplatziert worden waren oder deren Eltern sich
        wegen Erziehungsschwierigkeiten unmittelbar an das Heim gewandt hatten. Die Altersspanne der
        im Heim Aufgenommenen veränderte sich im Laufe der Zeit. Während Albisbrunn in der ersten
        Hälfte des 20. Jahrhunderts noch eine separate Grundschule führte und Kinder ab 6 Jahren
        aufnahm, belief sich später das Mindestalter für eine Aufnahme auf 12 Jahren, wobei der
        Heimaustritt in jedem Fall spätestens mit 22 Jahren zu erfolgen hatte.<tei:note>
          <tei:p> Vgl. <tei:ref type="bibl" target="#Zeltner1956" xml:id="quoteref045">Zeltner 1956,
              S. 65</tei:ref>; <tei:ref type="bibl" target="#ATH_Arbeitsgruppe_Töchterheimleiterinnen_JHL_Arbeitsgruppe1973" xml:id="quoteref046">ATH/JHL 1973, S. 11</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note>
      </tei:p>
      <tei:p n="6">Ein normabweichendes Verhalten, das wiederholt über den gesamten Untersuchungszeitraum
        die Frage der <tei:q>tatsächlichen</tei:q> Ereignisse aufwarf, waren – wie das Schweigen des Knaben über
        die <tei:q>wahren</tei:q> Schuldigen des nächtlichen Ausstiegs illustriert – Entweichungen aus dem Erziehungsheim.<tei:note>
          <tei:p> Die Bedeutung von Entweichungen aus Erziehungsheimen wurde bislang wenig
            untersucht. Nora Bischoff beschäftigte sich mit dem deutschsprachigen Diskurs über
            flüchtende Zöglinge aus Erziehungsheimen im 20. Jahrhundert. Sie untersuchte u.a. die
            Figur des <tei:q>Vagabunden</tei:q> und dessen Auftreten in den medizinischen wie pädagogischen
            Diskursen über fliehende Zöglinge aus österreichischen Erziehungsheimen (vgl. <tei:ref type="bibl" target="#Bischoff2017" xml:id="quoteref048">Bischoff 2017,
            2018</tei:ref>). Für Hinweise zur Häufigkeit und Bedeutung von Flucht aus Berner
            Erziehungsheimen in den 1960er und 1970er Jahren vgl. <tei:ref type="bibl" target="#Germann2018" xml:id="quoteref049"> Germann 2018, S. 29</tei:ref>. Für
            österreichische Erziehungsanstalten liegen Erhebungen vor, die von Fluchtraten zwischen
            10 und 45 Prozent in den 1970er Jahren ausgehen (<tei:ref type="bibl" target="#Bischoff2017" xml:id="quoteref050">Bischoff 2017, S. 225</tei:ref>; <tei:ref type="bibl" target="#Ralser2019" xml:id="quoteref051">Ralser/Leitner/Guerrini 2019, S.
              55</tei:ref>). Für Hinweise zum Fluchtverhalten der Albisbrunner Zöglinge in den
            1970er Jahren vgl. <tei:ref type="bibl" target="#Deplazes2021" xml:id="quoteref053">Deplazes 2021, S. 195f</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> Es finden sich zwar auch andere<tei:pb n="111"/> zeitspezifisch geahndete Normabweichungen, bei
        denen gleichsam die Agency der Zöglinge die Institution zu Reaktionen zwang und mit
        Wahrheitspraktiken verbunden waren: Während in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts etwa
        die Lektüre von sogenannter <tei:quote source="#quoteref055">Schundliteratur</tei:quote>,<tei:note>
          <tei:p> Etwa <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_mz" xml:id="quoteref055">Handakten Max
              Zeltners, 29.04.1952, o.S., StAZH W II 24.1857</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> Verdachtsfälle von <tei:quote source="#quoteref058">Onanie</tei:quote>
        <tei:note>
          <tei:p> Etwa <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref058">handschriftliches Geständnis eines Zöglings, 09.10.1929, o.S., StAZH W II
              24.170</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> oder <tei:quote source="#quoteref059">Homosexualität</tei:quote>
        <tei:note>
          <tei:p> Etwa <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref059">Beobachtungsbogen, 01.04.1947, o.S., StAZH W II 24.1112</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> problematisiert wurden, beschäftigte sich das Heim in der zweiten Hälfte des 20.
        Jahrhunderts im Besonderen mit der Klärung des Konsums, Handels oder Besitzes illegaler Drogen.<tei:note>
          <tei:p> Etwa <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref061">Erhebung zu
              Drogendelikten, Einbruchdiebstählen, H. Häberli, 03.04.1974, StAZH Z
            870.314</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> Die Flucht, die in den Heimakten wie im Fachdiskurs in der ersten Hälfte des 20.
        Jahrhunderts noch als <tei:quote source="#quoteref062">Durchbrennen</tei:quote>,<tei:note>
          <tei:p>
            <tei:ref type="bibl" target="#Zeltner1932" xml:id="quoteref062">Zeltner 1932, S.
              482</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> später als <tei:quote source="#quoteref064">auf die Kurve</tei:quote>
        <tei:note>
          <tei:p> Etwa <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref064">Journal-Blatt, 10.02.1979, S. 7, StAZH Z 870.458</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> gehen, bezeichnet wurde, beschäftigte Albisbrunn jedoch über den gesamten
        Untersuchungszeitraum hinweg. Am Beispiel des Fortlaufens lässt sich an den Heimakten
        Albisbrunns studieren, wie bei der Rückführung der Zöglinge ins Heim, eine
        Wahrheitsmaschinerie in Gang gesetzt wurde, die sich unterschiedlicher Praktiken bediente,
        um <tei:q>die</tei:q> Wahrheit über die unwiederbringbare <tei:q>dunkle</tei:q> Zeit der Abwesenheit <tei:q>ans Licht</tei:q> zu
        heben. Es ging dabei nicht um die Herstellung <tei:q>der</tei:q> Wahrheit, sondern um die
        institutionelle, von der Institution als wahr akzeptierte Wahrheit. Das bedeutet nicht, dass
        die Knaben im Heim nicht über eine eigene, legitime Wahrheit und spezifische Deutungsmuster
        verfügten. Gerade weil dem so war, lässt sich das Anliegen der Durchsetzung einer bestimmten
        institutionellen Wahrheit gegenüber alternativen Deutungen an diesem Fallbeispiel nachvollziehen.<tei:note>
          <tei:p> Aus Gründen der Lesbarkeit wird der häufige uneigentlich verwendete Begriff
            <tei:q>Wahrheit</tei:q> oder auch <tei:q>die</tei:q> <tei:q>Wahrheit</tei:q> nachfolgend ohne Anführungszeichen verwendet. Wenn
            im Folgenden von der Wahrheit die Rede ist, handelt es sich immer um die institutionelle
            Wahrheit. </tei:p>
        </tei:note>
      </tei:p>
      <tei:p n="7">Der Beitrag untersucht, mit welchen Praktiken die Wahrheit <tei:emph>in actu</tei:emph>
        hervorgebracht wurde. Wie funktionierten die so verstandenen Wahrheitspraktiken <tei:emph>en détail</tei:emph>? Inwiefern zielten diese Praktiken auch auf den Körper der
        Zöglinge? Und inwiefern lässt sich eine Entwicklung im Hervorbringen der Wahrheit im Verlauf
        des 20. Jahrhunderts beobachten?</tei:p>
      <tei:p n="8">Gerade um die Frage nach Kontinuitäten und Wandel in den Blick zu bekommen, werden zwei
        Zeiträume à 15 Jahre untersucht, 1938 bis 1952 und 1968 bis 1982, die eine zeitliche
        Vertiefung für die 1940er und 1970er Jahre ermöglichen.<tei:note>
          <tei:p>Die Zeiträume wurden so gewählt, dass jeweils eine möglichst gleichbleibende
            Belegung sowie personelle Konstanz sichergestellt ist. Ab 1937 begann das Heim auf
            Kosten des Kantons Zürich Zöglinge aufzunehmen, was im Jahr 1938 erstmals dazu führte,
            dass das Heim <tei:quote source="#quoteref066">stets voll besetzt</tei:quote> war (vgl. <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_ba1" xml:id="quoteref066">Protokoll Betriebsausschuss, 02.09.1939, S. 4, StAZH W II
              24.1843</tei:ref>). Mit dem Tod des langjährige Heimleiters Zeltner 1953 begann eine
            Umbruchsphase, die hier nicht weiter untersucht wird (vgl. <tei:ref type="bibl" target="#Zeltner1956" xml:id="quoteref067">Zeltner 1956</tei:ref>). Im Hinblick auf
            die Institutionenkritik, Reformbemühungen und umfangreichen Bauprogramme im Heimwesen
            der 1970er Jahre bietet es sich an, mit dem zweiten Zeitraum 1968 einzusetzen (vgl.
              <tei:ref type="bibl" target="#Deplazes2021" xml:id="quoteref068">Deplazes
              2021</tei:ref>).</tei:p>
        </tei:note> In<tei:pb n="112"/> beiden Zeiträumen gab es mit Max Zeltner (1895–1953), Heimleiter von 1927 bis
        1953, und mit Hans Häberli (1924–2004), Heimleiter von 1961 bis 1989, Konstanten in der
        Heimleitung. Ebenso finden sich – gerade in Bezug auf Flucht – in beiden Zeiträumen
        schweizweit Hochphasen der Heimkritik, die breit rezipiert wurden und medial Aufmerksamkeit erzeugten.<tei:note>
          <tei:p> Für den <tei:q>Sonnenbergskandal</tei:q> der 1940er Jahre vgl. <tei:ref type="bibl" target="#Seglias2013" xml:id="quoteref070">Seglias 2013, S. 61ff</tei:ref>. Für die
            <tei:q>Heimkampagne</tei:q> in den 1970er Jahren vgl. <tei:ref type="bibl" target="#Criblez1997" xml:id="quoteref071">Criblez 1997, S. 340ff</tei:ref>.; <tei:ref type="bibl" target="#Schär2008" xml:id="quoteref072">Schär 2008</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> Gleichwohl unterschieden sich die Bedingungen, unter denen das Heim in den
        beiden Zeiträumen operierte, erheblich. In den 1940er Jahren galt Albisbrunn wegen der
        philanthropischen, reform- und heilpädagogischen Ansätze gerade in Verbindung mit dem
        Heilpädagogen Hanselmann als <tei:quote source="#quoteref073">pädagogische[]
          Vorzeigeeinrichtung</tei:quote>.<tei:note>
          <tei:p>
            <tei:ref type="bibl" target="#Hafner2014" xml:id="quoteref073">Hafner 2014, S.
              65</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> Eine staatliche Aufsicht war praktisch inexistent, das Heim mehrheitlich privat
        finanziert und die einweisenden Instanzen froh darum, dass sich jemand der <tei:q>schwierigen</tei:q>
        Kinder und Jugendlichen annahm.<tei:note>
          <tei:p> Vgl. <tei:ref type="bibl" target="#Konrad1963" xml:id="quoteref075">Konrad
              1963</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> Anders als die Heimskandale Mitte der 1940er Jahre, die Albisbrunn kaum in
        Misskredit brachten,<tei:note>
          <tei:p> Nicht zuletzt zeigte sich das daran, dass Zeltner gemeinsam mit Paul Moor, der bis
            1936 in Albisbrunn die Beobachtungsstation geleitet hatte und dann am Heilpädagogischen
            Seminar Zürich angestellt war, die Kommission des Schweizer Hilfsvereins für
            Schwererziehbare leitete, die zum einen die öffentlich erhobenen Vorwürfe untersuchte
            und zum anderen Vorschläge zur Prävention erarbeitete (vgl. <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref076">Protokolle des Schweizer Hilfsverbands für
              Schwererziehbare, 28.09.1944; 13.11.1945 und 03.12.1945, o.S., StAZH W II 24.1845</tei:ref>).</tei:p>
        </tei:note> machte sich die Heimkritik der 1970er Jahre im Heim bemerkbar: Die
        Heimeinweisungen gingen merklich zurück,<tei:note>
          <tei:p>
            <tei:ref type="bibl" target="#Häberli1975" xml:id="quoteref080">Häberli 1975, S.
              206</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> fliehende Zöglinge wurden von heimkritischen Gruppierungen aufgenommen und ihre
        kritischen Berichte gelegentlich veröffentlicht,<tei:note>
          <tei:p> Etwa K.: Brief aus dem Untergrund. In: <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref082">Hydra, [1971], o.S., StAZH Z 870.313</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> Teile des Heimpersonals protestierten zumindest punktuell gegen vermeintlich
        unzeitgemäße Erziehungsformen<tei:note>
          <tei:p> Etwa <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_sr" xml:id="quoteref084">Protokoll
              Stiftungsrat, 13.01.1971, S. 1–8, StAZH Z 866.59</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> und der Heimleiter musste sich unangenehmen Fragen der Aufsichtsbehörde über die
        Körperstrafen im Heim gefallen lassen.<tei:note>
          <tei:p> Etwa<tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref086"> Brief vom
              Zürcher Jugendamt an H. Häberli, 24.7.1979, S. 1, StAZH W II
            24.1675</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> Auch die Finanzierung des Heims hatte sich verändert. Die Stiftung wurde
        mittlerweile mehrheitlich über staatliche Subventionen finanziert,<tei:note>
          <tei:p> Vgl. <tei:ref type="bibl" target="#Konrad1974" xml:id="quoteref088">Konrad
              1974</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> was mit einer erhöhten Rechenschaftspflicht gegenüber den Behörden im Vergleich
        zu den 1940er Jahren einherging. Zu klären, wie das Erziehungspersonal unter solch
        unterschiedlichen Bedingungen dasselbe Phänomen – die Flucht – handhabte, erlaubt es, ein
        besonderes Augenmerk auf Kontinuitäten und Wandel der Heimerziehung zu legen.</tei:p>
      <tei:p n="9">In einem ersten Schritt wird für beide Zeiträume gesondert geprüft, wie das Heim
        jeweils mit Flucht umging. Untersucht wird eine Stichprobe der Zöglingsakten<tei:pb n="113"/> mit den
        Eintrittsjahren von 1938 bis 1952 und von 1968 bis 1982.<tei:note>
          <tei:p> Die Stichprobe umfasst für den ersten Zeitraum 77 Zöglingsdossiers, was knapp 14
            Prozent der 562 in diesem Zeitraum eingewiesenen Knaben entspricht. Für den zweiten
            Zeitraum werden 45 Zöglingsdossiers und somit 13 Prozent der insgesamt 348 Zöglingsakten
            untersucht. Die Analyse der Zeit von Zeltner wurde zusätzlich mit einem Dossier aus dem
            Jahr 1930 ergänzt, das äußerst illustrativ für dessen Umgang mit Flucht ist und in dem
            zudem einer der wenigen überlieferten Fluchtberichte aus dieser Zeit zu finden ist.
          </tei:p>
        </tei:note> Als Quellengrundlage dienen sogenannte Zöglingsdossiers, die für jeden Knaben
        angelegt wurden und u.a. vom pädagogischen Personal geführte
          <tei:q>Beobachtungsbogen</tei:q> oder <tei:q>Journal-Blätter</tei:q> enthalten.<tei:note>
          <tei:p> Die Bezeichnung für den Teil des Dossiers, der die fortlaufenden Beobachtungen
            enthält, veränderte sich im Laufe der Zeit. Während in der ersten Hälfte des 20.
            Jahrhunderts durchweg von <tei:q>Beobachtungsbogen</tei:q> gesprochen wurde, setzte sich später die
            Bezeichnung <tei:q>Journal-Blätter</tei:q> durch. Der gesamte Bestand des Landerziehungsheims
            Albisbrunn, zu dem knapp 3.000 Zöglingsdossiers gehören, wurde dem Staatsarchiv Zürich
            in zwei Tranchen übergeben. Der erste Bestand, 2011 übergeben, umfasst die Jahre 1925
            bis 1950, der zweite Bestand, 2018 abgeliefert, enthält Verwaltungsunterlagen und
            Zöglingsdossiers bis einschließlich 1996 (vgl. Fondsgeschichte Bestand: Schul- und
            Berufsbildungsheim Albisbrunn (1840–2018), StAZH, <tei:ptr target="https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?id=1368069"/>,
            13.03.2022).</tei:p>
        </tei:note> Dort wurden <tei:quote source="#quoteref092">in zwangloser
          Reihenfolge</tei:quote>
        <tei:quote source="#quoteref092">fortlaufende Einträge</tei:quote> notiert, <tei:quote source="#quoteref092">welche über Erfahrungen mit dem Zögling</tei:quote> berichten.<tei:note>
          <tei:p>
            <tei:ref type="bibl" target="#Zeltner1947" xml:id="quoteref092">Zeltner 1947, S.
              21</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> Dass der Aktenführung in Albisbrunn besondere Beachtung geschenkt wurde, mag
        nicht zuletzt daran liegen, dass Zeltner wie auch Häberli nahezu wissenschaftliche Ansprüche
        daran stellten und in Publikationen (Zeltner) sowie Vorlesungen (Häberli) über die Relevanz
        der Aktenführung reflektierten.<tei:note>
          <tei:p> Vgl. <tei:ref type="bibl" target="#Zeltner1934" xml:id="quoteref094">Zeltner
              1934</tei:ref>, <tei:ref target="#Zeltner1947" type="bibl">1947</tei:ref>; Manuskript
            Vorlesung <tei:title level="u">Zur Aktenführung im Heim</tei:title>, <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_nl" xml:id="quoteref097">H. Häberli, HPS WS 64/65, o.S., StAZH AL-Nr.
            2021/071</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> Ersterer betonte wiederholt, dass die Beobachtungsbogen angelegt und gepflegt
        würden, weil es für die Erzieher:innen <tei:quote source="#quoteref098">unmöglich</tei:quote>
        <tei:soCalled> </tei:soCalled>sei, <tei:quote source="#quoteref098">sich lange zurück wirklich
          genau an alle die in Frage kommenden Tatsachen zu erinnern</tei:quote>. Es gebe
          <tei:quote source="#quoteref098">Verwechslungen, Verschiebungen, Täuschungen</tei:quote>,
        weshalb eine <tei:quote source="#quoteref098">Dossierführung</tei:quote> von <tei:quote source="#quoteref098">grosser
          Wichtigkeit</tei:quote> sei.<tei:note>
          <tei:p>
            <tei:ref type="bibl" target="#Zeltner1934" xml:id="quoteref098">Zeltner 1934, S.
              45</tei:ref>; vgl. <tei:ref type="bibl" target="#Zeltner1947" xml:id="quoteref099">Zeltner 1947, S. 21</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> Er war überzeugt, dass erst durch das Notieren von Beobachtungen im Dossier, die
          <tei:quote source="#quoteref100">Erfassung der Persönlichkeit des Zöglings</tei:quote>
        gelingen könne.<tei:note>
          <tei:p>
            <tei:ref type="bibl" target="#Zeltner1947" xml:id="quoteref100">Zeltner 1947, S.
              19</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> Im Falle der Flucht wurden die Ergebnisse nicht bloß vom Erziehungspersonal oder
        den Heimleitern in das Dossier notiert: Handgeschriebene Fluchtberichte der Zöglinge, die
        sie bei ihrer Rückkehr ins Heim verfassen mussten, ergänzen die Quellen (vgl. Teil 1). In
        einem weiteren Schritt soll für beide Zeiträume geklärt werden, wie die Suche nach der
        Wahrheit sich auch Praktiken bediente, die unmittelbar auf den Körper zielten. Baukonzepte,
        Regierungsratsbeschlüsse und interne Sitzungsprotokolle erweitern hierfür das Quellenkorpus
        (vgl. Teil 2). Abschließend soll die Suche nach der Wahrheit im Hinblick auf<tei:pb n="114"/> Kontinuität,
        Wandel und das Verhältnis zur Pädagogisierung<tei:note>
          <tei:p> Vgl. <tei:ref type="bibl" target="#Smeyers2008" xml:id="quoteref102">Smeyers/Depaepe 2008</tei:ref>; <tei:ref type="bibl" target="#Boser2018" xml:id="quoteref103">Boser u.a. 2018</tei:ref>.</tei:p>
        </tei:note> von Vergehen diskutiert werden (vgl. Teil 3).</tei:p>
      <tei:div xml:id="s1">
        <tei:head>1. Die <tei:q>dunkle</tei:q> Zeit der Abwesenheit</tei:head>
        <tei:p n="10">Fliehende Zöglinge waren für das Landerziehungsheim Albisbrunn im 20. Jahrhundert,
          wie für viele andere Heime, ein wiederkehrendes Problem. Das Heim meldete die entwichenen
          Knaben bei der Polizei zur Fahndung, die die Zöglinge gewöhnlich irgendwo in der Schweiz
          aufgriff, einvernahm und ins Heim zurückführte. In einigen Fällen meldeten die Eltern,
          Vormünder oder Fürsorgebeamten das Auftauchen der Jungen, brachten sie gleich selbst
          zurück oder ließen sie von der Polizei abholen.<tei:note>
            <tei:p> Vgl. <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref105">Beobachtungsbogen, 01.04.1940, o.S., StAZH W II 24.763</tei:ref>; <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref105a">Journal-Blatt, 14.04.1975,
                S. 1, StAZH Z 870.407</tei:ref>; <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref106">Journal-Blatt, 07.01.1982–01.06.1982, S. 1ff., StAZH Z
                870.552</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> Die Fluchtdauer belief sich zumeist auf wenige Tage, konnte jedoch auch einige
          Wochen betragen, je nachdem, ob die Jungen Unterschlupf fanden und/oder über Bargeld
          verfügten. Während die meisten irgendwo in der Schweiz aufgegriffen wurden,<tei:note>
            <tei:p>Vgl. <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref107">Transportbefehl der Kantonspolizei Zürich, 04.10.1935, StAZH W II 24.463</tei:ref>;
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref108">Polizeirapport,
                08.10.1970, StAZH Z 870.259</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> erwischten die Erzieher manche noch auf dem Albisbrunner Gelände<tei:note>
            <tei:p> Vgl. <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref109">Journal-Blatt, 06.05.1973, S. 5, StAZH Z 870.354</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note>, wieder andere wurden erst in Mailand,<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref110">Journal-Blatt,
                30.10.1972, S. 20, StAZH Z 870.337</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> Rom<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref111">Beobachtungsbogen,
                23.04.1946, o.S., StAZH W II 24.1117</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> oder Straßburg<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref112">Journal-Blatt,
                21.08.1980, S. 3, StAZH Z 870.518</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> festgenommen.</tei:p>
        <tei:p n="11">Die Datenlage über die jährlichen Entweichungen aus Albisbrunn ist insgesamt dürftig.
          Innerhalb des ersten Zeitraums, von 1938 bis 1952, wurde die <tei:quote source="#quoteref113">Anzahl der Zöglinge, die jährlich mit Fluchtversuchen aus den ja Tag und Nacht offenen
            Häusern reagieren […][,] zwischen 15–25</tei:quote> beziffert.<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#Zeltner1932" xml:id="quoteref113">Zeltner 1932, S.
                30</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> Bei einer Belegungszahl pro Jahr von etwa 160 Zöglingen hieße dies, dass zwischen 10 und
          15 Prozent der Knaben zumindest einmal floh.<tei:note>
            <tei:p> Für die Belegungsstatistik vgl. <tei:ref type="bibl" target="#Zeltner1950" xml:id="quoteref114">Zeltner 1950, S. 47f</tei:ref>. Zeltner rechnete vor, dass für
              den Zeitraum 1926 bis 1931 insgesamt 359 Zöglinge in Albisbrunn waren, von denen 61
              mindestens einmal geflohen waren, also etwa 17 Prozent. </tei:p>
          </tei:note> Diese Zahl entspricht in etwa der Fluchtrate im Sample der Dossiers für den
          ersten Zeitraum: Von den 77 Zöglingen im Sample entwichen während ihres Aufenthalts 14,
          was 18 Prozent entspricht. Für den zweiten Zeitraum, von 1968 bis 1982, existieren
          punktuell statistische Angaben über einzelne Jahre, die zeigen, dass pro Jahr etwa
          zwischen 50 und 100 Entweichungen vorkamen, wobei einzelne Zöglinge mehrfach flohen. Die
          Fluchtrate fiel somit etwas höher aus als in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Etwa
          30 bis<tei:pb n="115"/> 50 Prozent der in Albisbrunn platzierten Jugendlichen flohen mindestens einmal
          während eines Jahres.<tei:note>
            <tei:p> Für die Entweichungen von 1973 bis 1975 vgl. <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_ba3" xml:id="quoteref115">Protokoll Betriebsausschuss, 03.05.1976,
                S. 6, StAZH Z 866.72</tei:ref>; für 1976 vgl. <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_sr" xml:id="quoteref115a">Protokoll Stiftungsrat, 02.11.1976, S. 3,
                StAZH Z 866.60</tei:ref>; für 1981 vgl. <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_sr" xml:id="quoteref115b">Protokoll Stiftungsrat, 05.10.1982, S. 3, StAZH Z
                866.60</tei:ref>. </tei:p>
          </tei:note>
        </tei:p>
        <tei:p n="12">Die Fluchtgründe waren dabei im gesamten 20. Jahrhundert sehr heterogen. Häufigste
          Anlässe für eine Entweichung boten Heimweh<tei:note>
            <tei:p> Etwa <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref116">Beobachtungsbogen, 26.12.1950, o.S., StAZH W II 24.1365</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> und Konflikte mit Erziehern.<tei:note>
            <tei:p> Etwa <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref117">Journal-Blatt, 24.08.1972, S. 10, StAZH Z 870.292</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> Andere Fluchtgründe umfassten Gewalt unter den Zöglingen,<tei:note>
            <tei:p> Etwa <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref118">Journal-Blatt, 20.02.1974, S. 2, StAZH Z 870.380</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> Langeweile,<tei:note>
            <tei:p> Etwa <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref119">Beobachtungsbogen, 30.01.1930, o.S., StAZH W II 24.137</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> das Verbot einem <tei:quote source="#quoteref120">Mädchen</tei:quote> zu schreiben<tei:note>
            <tei:p> Etwa <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref120">Beobachtungsbogen, 26.03.1940, o.S., StAZH W II 24.763</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> oder schlicht Abenteuerlust.<tei:note>
            <tei:p> Etwa <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref121">Journal-Blatt, 24.08.1971, S. 10f., StAZH Z 870.292</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> So spärlich die statistischen Angaben sind, sie lassen zumindest erahnen, dass
          Flucht – obschon es nicht alle Zöglinge betraf – ein signifikantes Dauerproblem für die
          Heimerziehung darstellte. Nachfolgend wird für die beiden Zeiträume spezifisch geprüft,
          wie sich die Suche nach der Wahrheit über die Ereignisse während der Abwesenheit der
          Zöglinge praxeologisch gestaltete.</tei:p>
        <tei:div xml:id="s1-1">
          <tei:head>1.1 Flucht, Wahrheit und Ausschluss: Eintrittsjahre 1938–1952</tei:head>
          <tei:p n="13">Am Abend des 7. Novembers 1949 wurde ein Zögling von seiner Mutter zurück ins Heim
            gebracht. Er war wenige Stunden zuvor <tei:quote source="#quoteref122">nach dem Mittagessen</tei:quote> aus
            Albisbrunn weggelaufen. Noch in Anwesenheit der Mutter wurde ein Gespräch mit dem
            Zögling geführt, in dem dieser <tei:quote source="#quoteref122">seinen guten Willen nun
              auszuhalten und sich zu fügen</tei:quote>
            <tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref122">Beobachtungsbogen,
                  15.11.1949, o.S., StAZH W II 24.1303</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> beteuerte. Und tatsächlich schien er sich <tei:q>gut zu halten</tei:q>. Zumindest meldete
            er wenige Monate später dem Heimleiter, wie sich zwei andere Zöglinge über den
              <tei:quote source="#quoteref123">Plan davonzulaufen</tei:quote> unterhalten hätten.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref123">Beobachtungsbogen,
                  23.03.1950, o.S., StAZH W II 24.1303</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> Heimleiter Zeltner machte sich keine Illusionen über das Durchbrennen aus
            Heimen. Es gehörte für ihn dazu.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#Zeltner1932" xml:id="quoteref124">Zeltner 1932, S.
                  429f</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> Dennoch war es wichtig, möglichst viele Fälle zu verhindern, da <tei:quote source="#quoteref125">das Fortlaufen sowohl bei Durchbrennern, Mitläufern und
              Zurückgebliebenen recht schädliche Wirkungen haben</tei:quote> könne, weil es die
            bereits erreichten Fortschritte <tei:quote source="#quoteref125">um Wochen und
              Monate</tei:quote> zurückwerfe.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#Zeltner1932" xml:id="quoteref125">Ebd., S.
                  441</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note>
          </tei:p>
          <tei:p n="14">Wie Zeltner mit solchen Meldungen von Zöglingen umzugehen pflegte, zeigt sich an
            einem anderen Fall. Abends um halb zehn erreichte ihn ein Telefonanruf eines Erziehers,
            der ihm mitteilte, dass ihm die Fluchtpläne von vier Zöglingen zu Ohren gekommen seien.
            Zeltner ließ <tei:quote source="#quoteref126">diese 4 sofort in [s]eine Wohnung
              hinaufkommen</tei:quote>: Die Buben behaupteten, dass sie nicht vorgehabt hätten,<tei:pb n="116"/>
            durchzubrennen, sondern lediglich geplant hätten, <tei:quote source="#quoteref126">in der
              Mondnacht Ski zu fahren!</tei:quote>. Zeltner verfügte jedoch bereits über <tei:quote source="#quoteref126">einen Zettel von einem Zögling</tei:quote>, der eine andere
            Geschichte erzählte. Damit konfrontiert, gab einer der Jungen zu, dass er geplant habe,
            nach Zürich davonzulaufen. Neben der Drohung, dass er, <tei:quote source="#quoteref126">wenn er weglaufe und völlig ohne Einsicht</tei:quote> bliebe, eine längere
            Versorgung in einer <tei:quote source="#quoteref126">Anstalt</tei:quote> notwendig würde,
            wurde die Sache, abgesehen von einer Meldung an den Vormund, nicht weiterverfolgt.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref126">Beobachtungsbogen,
                  14.01.1949, o.S., StAZH W II 24.1256</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note>
          </tei:p>
          <tei:p n="15">Es zeigt sich an dieser Szene zum einen das für die Flucht aus dem Heim
            charakteristische Moment des <tei:q>Vergehens ohne Beweise</tei:q>. Die Pläne davonzulaufen waren
            nicht ohne weiteres sichtbar. Anders als etwa in dem Fall eines Zöglings, der auf die,
            im Anschluss an den Besuch der Mutter gestellte Frage, ob er verbotenerweise Zigarette
            zugesteckt bekommen habe, behauptete, dass dem nicht so sei, konnte im Fall der Flucht
            keine Jackentasche durchsucht werden, aus der sich eine Schachtel mit der <tei:quote source="#quoteref127">Spezialmarke</tei:quote> des Zöglings als Beweis der Lüge zu Tage
            fördern ließ.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref127">Beobachtungsbogen,
                  20.11.1950, o.S., StAZH W II 24.1360</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> Zum anderen wird im präventiven Verhör der vier Zöglinge die Wahrheit – im
            wörtlichen Sinne – greifbar: Die auf Papier gebannten Fluchtpläne als schriftliche
            Aussage eines anderen Zöglings.</tei:p>
          <tei:p n="16">Bei Entweichungen aus dem Heim war es jedoch vor allem die Zeit auf der Flucht, die
            in den Augen der Institution problematisch war. Es galt, die Wahrheit darüber
            herauszufinden, was sich in der Lücke zwischen den Einträgen, der Zögling <tei:quote source="#quoteref128">lief heute [M]ittag vom Albisbrunn weg</tei:quote> und der Knabe
              <tei:quote source="#quoteref128">kam heute äusserlich vernachlässigt zurück</tei:quote>,<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref128">Beobachtungsbogen,
                  21.01.1930 und 30.1.1930, o.S., StAZH W II 24.137</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> zugetragen hatte. Ein Junge, zurückgebracht von der Polizei, musste etwa
            unmittelbar nach der Ankunft <tei:quote source="#quoteref129">über seine Erlebnisse</tei:quote>
            <tei:quote source="#quoteref129">schriftlich Auskunft</tei:quote> geben.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref129">Beobachtungsbogen,
                  30.01.1930, o.S., StAZH W II 24.137</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> Unter dem Titel <tei:title level="u">Warum ich vom Albisbrunn fort
              ging</tei:title> schrieb er eher eine Abenteuergeschichte als ein Geständnis (s. Abb.
            1). Ausführlich berichtete er über die Fluchtroute, die er mit seinem <tei:q>Komplizen</tei:q>
            genommen hatte.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref130">Handschriftlicher
                  Bericht des Zöglings, [30.01.1930], o.S., StAZH W II 24.137</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> Mit demselben Datum findet sich im Beobachtungsbogen des Dossiers ein
            zweiter, zusätzlicher Eintrag von Zeltner, der den Zögling offenbar auf Basis seines
            schriftlichen Berichts verhört hatte. Der schriftliche Bericht und das Verhör durch den
            Heimleiter mündeten in einem von Zeltner im Namen des Zöglings verschriftlichen Geständnis.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref131">Max Zeltner,
                  Protokoll des Verhörs im Beobachtungsbogen, 30.01.1930, o.S., StAZH W II
                  24.137</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> Statt schwärmerischer Ausschmückungen wurde die Abfolge in eine stringente
            Ordnung gebracht. Es wurden die Namen derjenigen Bauern notiert, die die beiden Zöglinge
            auf dem Weg mit Essen oder dem Übernachten in der Scheune unterstützt hatten. Auch
            konkrete Geldbeträge, die die beiden zur Verfügung hatten, und woher diese stammten,
            wurden verzeichnet.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref132">Ebd</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note>
          </tei:p>
	  <tei:pb n="117"/>
          <tei:figure xml:id="b28_a06_f1">
            <tei:graphic n="1003" width="400px" height="400px" url="https://pictura.bbf.dipf.de/viewer/api/v1/records/229930_89350651-53ec-4421-a21b-1561384935de/files/images/01.tif/full/!400,400/0/default.jpg" rend="block"/>            <tei:head type="legend">Erste Seite eines Fluchtberichts, 1930 (anonymisiert)<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref133">Handschriftlicher
                  Bericht des Zöglings, [30.01.1930], o.S., StAZH W II 24.137</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note></tei:head>
          </tei:figure>
          <tei:p n="17">Es zeigt sich hier exemplarisch, was für ein wahres Geständnis nötig war: Namen
            mussten genannt werden, sei es von Initiatoren oder Unterstützer:innen, die Reihenfolge
            der besuchten Orte musste nachprüfbar Sinn ergeben und vor allem musste die Beschaffung
            von Essen und Geld auf der Flucht nachvollziehbar sein. Dabei stellte die Version des
            Zöglings bloß eine Variante der Wahrheit dar. Erst im Verhör durch den Heimleiter wurde
            sie zur institutionellen Wahrheit, die schriftlich fixiert ihren Weg in den
            Beobachtungsbogen fand.</tei:p>
          <tei:p n="18">Diesen Aufwand betrieb Zeltner lediglich dann, wenn Zöglinge länger als einen Tag
            aus dem Heim wegliefen. Bei denjenigen, die kürzer und <tei:quote source="#quoteref134">ohne Grund</tei:quote> oder <tei:quote source="#quoteref134">demonstrativ</tei:quote>
            wegliefen, hielt Zeltner es für angebrachter, sie <tei:quote source="#quoteref134">beim Wiedereinrücken kaum oder gar nicht [zu]
              bestrafen</tei:quote>.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#Zeltner1932" xml:id="quoteref134">Zeltner 1932, S.
                  443</tei:ref>; vgl. auch die Zöglingsdossiers <tei:ref target="#jhb2806_zd1" type="bibl" xml:id="quotref134a">StAZH W II 24.1303; 1420; 866</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> Obschon die Zöglinge den Grund für ihr Davonlaufen nannten und dieser ins
            Dossier notiert wurde, schenkte<tei:pb n="118"/> man ihnen keinen Glauben. Zeltner hielt vielmehr
              <tei:quote source="#quoteref135">die ungünstige Gesamtveranlagung</tei:quote> eines
            Zöglings für das tatsächliche <tei:quote source="#quoteref135">Motiv</tei:quote>, das
              <tei:quote source="#quoteref135">zum Durchbrennen führte</tei:quote>.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#Zeltner1932" xml:id="quoteref135">Zeltner 1932, S.
                  448</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> Insofern darf es nicht verwundern, dass neun der vierzehn im
            Untersuchungszeitraum von 1938 bis 1952 entwichenen Zöglinge nicht wieder in Albisbrunn
            aufgenommen wurden.</tei:p>
          <tei:p n="19">Bei dieser Entscheidung spielten einerseits während der Flucht begangene Straftaten
            eine Rolle. Einem Zögling, der bei seiner Festnahme in einem selbst errichteten
              <tei:quote source="#quoteref136">Zeltlager</tei:quote>, <tei:quote source="#quoteref136">das mit gestohlenen Gegenständen angefüllt war</tei:quote>, festgenommen wurde und
            noch dazu <tei:quote source="#quoteref136">einen geladenen Revolver bei sich
              hatte</tei:quote>, verweigerte das Heim die Wiederaufnahme.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref136">Brief der
                  Heimleitung an die Mutter des Zöglings, 20.04.1942, o.S., StAZH W II
                  24.866</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> Andererseits ließ sich die Wahrheit über einen Jungen auch in dessen
            Abwesenheit eruieren, indem seine Zimmergenossen und Arbeitskollegen befragt wurden.
            Über einen Zögling erzählten die <tei:quote source="#quoteref137">Kameraden</tei:quote>
            nach seinem Verschwinden, <tei:quote source="#quoteref137">dass er schon vom
              ersten Tag an immer vom Weglaufen gesprochen</tei:quote> habe, sie ihm <tei:quote source="#quoteref137">aber nicht geglaubt hätten</tei:quote>, weil ihnen der <tei:quote source="#quoteref137">Plan zu lächerlich schien</tei:quote>.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref137">Beobachtungsbogen,
                  15.05.1938, o.S., StAZH W II 24.669</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> Ein anderer Zögling hatte sich während seines Aufenthaltes schon <tei:quote source="#quoteref138">so weit gehen gelassen</tei:quote>, dass <tei:quote source="#quoteref138">keine Möglichkeit</tei:quote> gesehen wurde, dass der Junge mit
            den <tei:quote source="#quoteref138">gebräuchlichen Erziehungsmitteln entscheidend
              beeinflusst werden könnte</tei:quote>, weshalb die Verlegung in eine
            Arbeitserziehungsanstalt bestimmt wurde.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref138">Brief der
                  Heimleitung an den Vater des Zöglings, 15.11.1929, o.S., StAZH W II
                  24.170</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> Die Wahrheit einer <tei:quote source="#quoteref139">ungünstige[n]
              Gesamtveranlagung</tei:quote>
            <tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#Zeltner1932" xml:id="quoteref139">Zeltner 1932, S.
                  438</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> schien in Kombination mit den in den Einträgen des Beobachtungsbogen
            dokumentierten vergangenen <tei:quote source="#quoteref140">Versagern</tei:quote>
            <tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref140">Max Zeltner, Brief
                  an den Vater des Zöglings, 15.11.1929, o.S., StAZH W II 24.170</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> des Jungen sowie den Aussagen der anderen Zöglinge so klar, dass sich jede
            weitere Suche nach einer anderen Wahrheit erübrigte. Der Bub konnte unmittelbar in eine
              <tei:quote source="#quoteref141">geschlossene Anstalt</tei:quote>
            <tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref141">Ebd.</tei:ref></tei:p>
            </tei:note> eingewiesen werden, ein Muster, das sich wiederholt in den Akten findet.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref142">So im Fall der
                  Zöglinge in StAZH W II 24.669; 861; 866; 1090; 1040; 1089, 1117; 1249;
                  1429</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note>
          </tei:p>
        </tei:div>
        <tei:div xml:id="s1-2">
          <tei:head>1.2 Flucht, Wahrheit und Pädagogisierung: Eintrittsjahre 1968–1982</tei:head>
          <tei:p n="20">Auch im zweiten hier untersuchten Zeitraum waren die Bemühungen darum, <tei:quote source="#quoteref143">die Wahrheit ans Licht</tei:quote>
            <tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref143">Journal-Blatt,
                  01.10.1973, S. 15, StAZH Z 870.353</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> zu bringen, eng mit dem damaligen Heimleiter verknüpft. Häberli verstand
            seine Aufgabe gerade darin, die Zöglinge dazu zu bringen, dass sie ihre vermeintlichen
            Vergehen bei ihm <tei:quote source="#quoteref144">[e]ntschärfen, [k]lären,
              [i]n-Ordnung-bringen, [s]ühnen, [b]eichten</tei:quote>.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_ua" xml:id="quoteref144">Fragebogen
                  Betriebsanalyse, H. Häberli, 28.02.1969, S. 2, StAZH Z 866.101</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> Sein Interesse an der Wahrheit beschränkte sich nicht auf Entweichungen.
            1977 berichtete er im Betriebsausschuss des Heims –<tei:pb n="119"/> einem Gremium, das die laufenden
            Geschäfte verantwortete –, dass er <tei:quote source="#quoteref145">eine volle Woche mit
              der Abklärung deliktischer Handlungen beschäftigt</tei:quote> gewesen sei. Trotz
            Stimmen, die forderten, dass Häberli solcherlei Arbeit <tei:quote source="#quoteref145">besser der Polizei überlassen</tei:quote> solle, vertrat er die Ansicht, dass die
            Abklärungen erzieherisch relevant seien. Sogar bei <tei:quote source="#quoteref145">[v]ermeintliche[n] Bagatellfälle[n]</tei:quote> handele es sich zumeist bloß
            <tei:quote source="#quoteref145">um die <tei:q>Spitze des Eisberges</tei:q></tei:quote>, würde doch
            <tei:quote source="#quoteref145">gewöhnlich eine Mehrzahl von Burschen [Bescheid]
              wissen</tei:quote>: <tei:quote source="#quoteref145">Ungesühnte, unbereinigte
                Vergehen</tei:quote> würden <tei:quote source="#quoteref145">neue
              Verfehlungen</tei:quote>
            <tei:quote source="#quoteref145">erzeugen</tei:quote>.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_ba3" xml:id="quoteref145">Protokoll
                  Betriebsausschuss, 03.06.1977, S. 9, StAZH Z 866.72</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> Der Heimleiter erklärte weiter:</tei:p>
          <tei:p n="21">
            <tei:quote source="#quoteref146">Der Baby-Gangster imponiert und verführt,
            aber wem ein <tei:q>negativer Held</tei:q> imponiert, dem imponiert auch ein Heimleiter, welcher
            solche Dinge aufzudecken vermag, der nicht nachlässt. Das Wissen darum, dass er den
            [...] [Dingen] ja doch auf die Spur kommt, bedeutete einen Damm gegen das grassierende
            Delinquieren, in gewissem Sinne eine Prophylaxe. Aufzeigen eines Fehlverhaltens setzt im
            Heim in den meisten Fällen das <tei:q>Au[f]decken</tei:q> voraus. [...] Der Delinquierende muss
            wissen, dass noch jemand gescheiter ist als er.</tei:quote>
            <tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_ba3" xml:id="quoteref146">Ebd.</tei:ref></tei:p>
            </tei:note>
          </tei:p>
          <tei:p n="22">Eine Praktik, um <tei:q>solche Dinge aufzudecken</tei:q>, war das Verhör. 1969 verhörte Häberli
            einen Zögling nach dessen Entweichung. Die vom Jungen geschilderten Ereignisse auf der
            Flucht quittierte der Heimleiter mit dem Vermerk: <tei:q>Tatsächlich war es aber
              anders.</tei:q> Ähnlich wie Zeltner 30 Jahre zuvor konfrontierte der Heimleiter den
            Knaben mit den Geständnissen seiner Mitgeflohenen, die er in vorangegangenen Verhören
            erhalten hatte, und eichte so den Wahrheitsgehalt der Aussage allmählich entlang der Geständnisse.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref147">Journal-Blatt,
                  11.08.1969, S. 11, StAZH Z 870.259</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> Dieses Vorgehen erinnert an Praktiken der Kriminalistik: Entsprechend lässt
            sich in den Akten durchgängig ein reger Austausch mit der Polizei nachweisen. Der
            Heimleiter sandte Protokolle mit Geständnissen der Zöglinge an die Ermittlungsbehörden
            mit der Bitte um Strafverfolgung<tei:note>
              <tei:p> Vgl. <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref148">Brief von
                  H. Häberli an Kantonspolizei Hausen am Albis, 06.07.1983, StAZH Z
                  870.519</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note>
             und umgekehrt fanden die Protokolle der
            polizeilichen Einvernahmen häufig den Weg ins Heim.<tei:note>
              <tei:p> Vgl. <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref149">Polizeirapport, 08.10.1970, StAZH Z 870.259</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> Die Frage, was die Zöglinge auf ihrer Flucht <tei:quote source="#quoteref150">getrieben</tei:quote>
            <tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref150">Ebd.</tei:ref></tei:p>
            </tei:note> hatten, beschäftigte somit nicht nur die Polizei. Da der Heimleiter
              <tei:quote source="#quoteref151">die Gefahr</tei:quote>, dass die oft über bloß wenige
            Franken verfügenden Zöglinge auf ihrer Flucht <tei:quote source="#quoteref151">etwas
              anstellen</tei:quote> würden, als <tei:quote source="#quoteref151">sehr
              gross</tei:quote> einschätzte,<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_nl" xml:id="quoteref151">Transkript eines Interviews mit
                  H. Häberli, geführt von U. H., 05.12.1974, S. 5, StAZH AL-Nr.
                2021/071</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> machte er sich bei deren Rückkehr auf die Suche nach vermeintlichen
            Straftaten während der Zeit ihrer Abwesenheit. Neben den polizeilichen und heiminternen
            Verhören, erwiesen sich sogenannte Kurvenberichte als eine der Praktiken, um zur
            Wahrheit zu gelangen.</tei:p>
          <tei:p n="23"><tei:pb n="120"/>Wie zu Zeltners Zeiten handelt es sich bei den Kurvenberichten um handschriftliche
            Berichte der Zöglinge, in denen diese über ihre Zeit auf der Flucht zu berichten hatten.
              <tei:quote source="#quoteref152">Zumeist sind in den Berichten keine Hinweise über die
              genaue Schreibaufforderung zu finden</tei:quote>.<tei:note>
              <tei:p> Vgl. <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref152">Kurvenbericht, 04.03.1969, StAZH Z 870.225</tei:ref>; <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref152a">Kurvenbericht, 28.12.1973, StAZH
                  Z.870.352</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> Unter Überschriften wie <tei:quote source="#quoteref153">Rückblick auf die
              Kurve</tei:quote>
            <tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref153">Kurvenbericht,
                  28.01.1980, StAZH Z 870.458</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> oder <tei:quote source="#quoteref154">Was ich alles daraus gelernt
              habe</tei:quote>
            <tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref154">Kurvenbericht,
                  19.01.1968, StAZH Z 870.225</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> berichteten die Zöglinge auf ein bis drei Seiten von ihren Fluchtgründen,
            allfällig begangenen Delikten sowie weiteren Beteiligten und schilderten detailliert
            ihre Fluchtrouten. Dass in sämtlichen hier untersuchten Kurvenberichten die Zöglinge
            über ähnliche Inhalte berichteten, lässt vermuten, dass jeweils mit ähnlichen
            Schreibaufforderungen eine bestimmte Wahrheit gesucht wurde. </tei:p>
          <tei:figure xml:id="b28_a06_f2">
            <tei:graphic n="1003" width="400px" height="400px" url="https://pictura.bbf.dipf.de/viewer/api/v1/records/229931_89350651-53ec-4421-a21b-1561384935de/files/images/02.tif/full/max/0/default.jpg" rend="block"/>          
            <tei:head type="legend">Erste Seite eins Kurvenberichts, 1969<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref155">Kurvenbericht,
                  [1969], StAZH Z 870.225</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note></tei:head>
          </tei:figure>
          <tei:p n="24"><tei:pb n="121"/>Die wenigen Kurvenberichte, <tei:quote source="#quoteref156">auf denen die
              Schreibaufforderung handschriftlich</tei:quote>
            <tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref156">Kurvenbericht, o.
                  D., StAZH Z 870.314</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> oder mit <tei:quote source="#quoteref157">Schreibmaschine
              vorgedruckt</tei:quote>
            <tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref157">Kurvenbericht,
                  [1969], StAZH Z 870.225</tei:ref>; <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref157a">Aktennotiz, H. Häberli, 28.04.1975, StAZH Z
                  870.407</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> überliefert wurde (s. Abb. 2), machen deutlich, dass es dem Heim
            wiederkehrend um ähnliche Fragen ging: <tei:quote source="#quoteref158">Genaue
              Wegbeschreibung</tei:quote>, <tei:quote source="#quoteref158">Was habt ihr[,] wo
              entwendet?</tei:quote> oder <tei:quote source="#quoteref158">Wer hat den Vorschlag zum
              Davonlaufen gemacht und wo wurde dies verabredet?</tei:quote>
            <tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref158"> Aktennotiz, H.
                  Häberli, 28.04.1975, o.S., StAZH Z 870.407</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> Die Wahrheit über die Zeit der Abwesenheit war damit mit konkreten
            Schreibaufforderungen vorgespurt. Es galt, Geständnisse zu Delikten, zu weiteren
            Beteiligten sowie präzise Orts- und Zeitangaben zu erfassen.</tei:p>
          <tei:p n="25">Auch Häberli betonte die kriminologische Funktion der Fluchtberichte und
            Akteneinträge. In einer Vorlesung erklärte er angehenden Heimerzieher:innen, dass die
              <tei:quote source="#quoteref159">Aktenführung</tei:quote> u.a. der <tei:quote source="#quoteref159">Sicherung von Beweismitteln</tei:quote> diente, die bei
              <tei:quote source="#quoteref159">amtlichen Strafuntersuchungen</tei:quote> für die
              <tei:quote source="#quoteref159">Feststellung der tatsächlichen Vorgänge</tei:quote> diene.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_nl" xml:id="quoteref159"> Manuskript Vorlesung <tei:title level="u">Zur
                  Aktenführung im Heim</tei:title>, H. Häberli, HPS WS 64/65, o.S., StAZH AL-Nr. 2021/071. Im
                  Original teilweise hervorgehoben</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> Die dank der Schreibaufforderung vorstrukturierten Kurvenberichte genügten
            jedoch oftmals nicht, um die <tei:q>tatsächlichen Vorgänge</tei:q> für das Heim
            zufriedenstellend zu klären. In diesen Fällen bedurfte es <tei:term>ad hoc</tei:term>
            Präzisierungen.</tei:p>
          <tei:p n="26">So lässt sich in Kurvenberichten nachvollziehen, wie bei vagen Formulierungen mit
            einer anderen Farbe und anderer Schrift im fertigen Text Präzisierungen angebracht
            wurden. Exakte Zeitangaben, konkrete Orte, Geldbeträge oder Kontaktdaten mit Namen,
            Adressen und Telefonnummern von Helfer:innen wurden nachträglich in den Kurvenberichten ergänzt.<tei:note>
              <tei:p> Vgl. <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref160">Kurvenbericht, 04.03.1969, StAZH Z 870.225</tei:ref>; <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref160a">Kurvenbericht, 11.08.1969, StAZH Z
                  870.259</tei:ref>; <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref160b">Kurvenbericht, 28.01.1980, StAZH Z
                870.458</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> In einem Fall formulierte der Erzieher am Schluss des Kurvenberichts
            handschriftlich die Nachfrage, woher der Junge <tei:quote source="#quoteref161">das Geld</tei:quote>,
            von dem er im Kurvenbericht erzählte, <tei:quote source="#quoteref161">genommen</tei:quote>.
            Der Zögling beantworte die Nachfrage wiederum schriftlich.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref161">Kurvenbericht,
                  04.03.1969, StAZH Z 870.225</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> Es konnte auch vorkommen, dass die Schilderung eines Zöglings gesamthaft in
            Frage gestellt wurde, sodass dieser einen völlig neuen Kurvenbericht schreiben musste.
            So findet sich in einem Fall mit roter Farbe ergänzt der Vermerk <tei:q>2.
              Fassung</tei:q> am oberen Rand der ersten Seite des Kurvenberichts.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref162">Kurvenbericht,
                  11.08.1969, StAZH Z 870.259</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> Der Heimleiter hatte bereits bei der Flucht dieses Zöglings in der Akte
            notierte, dass man bei dessen <tei:quote source="#quoteref163">Rückkehr alle
              Delikte</tei:quote> mit dem Jungen <tei:quote source="#quoteref163">abklären</tei:quote> müsse. Dabei solle man ihn <tei:quote source="#quoteref163">2
                  Mal schreiben lassen</tei:quote>, weil er <tei:quote source="#quoteref163">[e]rfahrungsgemäss</tei:quote> beim ersten Versuch <tei:quote source="#quoteref163">nie alles</tei:quote> zugebe.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref163">Journal-Blatt,
                  08.10.1970, S. 25, StAZH Z 870.259</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note>
          </tei:p>
          <tei:p n="27"><tei:pb n="122"/>Die Kurvenberichte boten also eine Form des Geständnisses, bei der die Zöglinge
            selbst zur <tei:quote source="#quoteref164">epistemische[n] Grundlage</tei:quote>
            <tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#Kleeberg2014" xml:id="quoteref164">Kleeberg/Suter
                  2014, S. 221</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> wurden und Kraft ihrer Zeugnisse, <tei:quote source="#quoteref164">die Wahrheit
              schriftlich stabilisiert werden konnte</tei:quote>.<tei:note>
              <tei:p> Für die Bedeutung schriftlicher oder grafischer <tei:q>Inskriptionen</tei:q> für die
                Stabilisierung von Wissen vgl. <tei:ref type="bibl" target="#Latour2006" xml:id="quoteref166">Latour 2006</tei:ref>. </tei:p>
            </tei:note> Vereinzelte Hinweise deuten darauf hin, dass zumindest manche der Inhalte in
            den Kurvenberichten nicht unvermittelt aus der Feder der Zöglinge flossen. So scheinen
            in einigen Fällen Gespräche mit den Knaben vor oder nach dem Schreiben der
            Kurvenberichte stattgefunden zu haben, die die Wahrheit mitformierten. Wiederholt
            notierten Buben etwa, dass Entweichungen nicht gut seien, weil damit Albisbrunn
              <tei:quote source="#quoteref167">einen schlechten Ruf</tei:quote> erhalte,<tei:note>
              <tei:p> Vgl. <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref167">Kurvenbericht, 19.01.1968, StAZH Z 870.225</tei:ref>; <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref167a">Kurvenbericht, [1969], StAZH Z
                  870.225</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note> was eher die Vertreter:innen der Institution als die Zöglinge beschäftigt
            haben mag. Dieses Beispiel zeigt, dass die Kurvenberichte nicht bloß strafrechtliche,
            sondern ebenso pädagogische Funktionen einnahmen. Neben dem Schreiben als pädagogische
            Strafe an sich, forderten einzelne Fragen unmittelbar zur Reflexion auf. Auch hier waren
            die Erzieher:innen an einer bestimmten Version der Reflexion interessiert. Als ein
            Zögling auf die Frage, was er aus dieser Fluchterfahrung gelernt habe, antwortete, dass
            er hierzu <tei:quote source="#quoteref168">keine Auskunft geben</tei:quote> könne, folgte
            ein Gespräch mit dem Erzieher. Angehängt an den Fluchtbericht findet sich ein weiteres
            vom Zögling beschriebenes Blatt mit der Überschrift: <tei:quote source="#quoteref168">Ich
              habe Folgendes daraus gelernt</tei:quote>. Einer der
              drei aufgelisteten Punkte umfasste die potenzielle Rufschädigung
              Albisbrunns.<tei:note>
              <tei:p>
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref168">Kurvenbericht,
                  [1969], StAZH Z 870.225</tei:ref>.</tei:p>
            </tei:note>
          </tei:p>
          <tei:p n="28">Die Analyse der Wahrheitspraktiken über die <tei:q>dunkle</tei:q> Zeit der Abwesenheit bei
            Entweichung macht für beide hier untersuchten Zeiträume klar, wie Wahrheitssuche einer
            Schriftlichkeit bedurfte. Für den ersten Untersuchungszeitraum zeigt sich, dass sich
            Praktiken der Verschriftlichung zwar früh ausbildeten, sich jedoch nur in spezifischen
            Situationen durchsetzten und zwar allein dann, wenn die stets fluide Wahrheit über den
            Moment hinaus zu fixieren war.<tei:note>
              <tei:p> Zum <tei:quote source="#quoteref169">Verstetigen eines Moments</tei:quote> als Funktion von [KrankenAkten vgl. <tei:ref type="bibl" target="#Ledebur2015" xml:id="quoteref169">Ledebur 2015</tei:ref>.
              </tei:p>
            </tei:note> Die Zöglinge konnten Wahrheit zwar – zumindest vorübergehend – mitgestalten,
            indem sie Berichte, Geständnisse oder Anschuldigungen zu Papier brachten, es waren
            jedoch der Heimleiter und die Erzieher:innen, die mit einem Eintrag in den
            Beobachtungsbogen festhielten, welche Wahrheit galt. Dass die Heimleitung mit Hilfe des
            Dossiers entschied, was wahr war, zeigt sich vor allem an den nicht wieder aufgenommenen
            Zöglingen: Die Wahrheit war hier vorgängig, ohne die Buben überhaupt zu befragen, in
            Form der fortlaufenden Beobachtungen auf Papier gebannt worden. Im zweiten
            Untersuchungszeitraum bedurfte es verstärkt des Geständnisses des Zöglings: Polizeiliche
            und heiminterne Verhöre sowie Kurvenberichte mit vorstrukturierten Fragen,
            nachträglichen Präzisierungen, zweiten<tei:pb n="123"/> Fassungen, Nachfragen und Gesprächen halfen mit,
            der Wahrheit schrittweise auf die Spur zu kommen. Im zweiten Untersuchungszeitraum lässt
            sich darüber hinaus verstärkt eine betont pädagogische Funktion ausmachen. Mit Reflexion
            und Sühne, um den Erziehungsversuch weiterführen zu können, ließen sich die
            Entweichungen ein Stück weit pädagogisieren. Die hier beschriebenen Praktiken, die der
            Wahrheitsfestlegung dienten, gingen jedoch teilweise über die kommunikativen Grenzen
            hinaus: Wenn die Wahrheit sich mit Verhören, Drohungen oder Kurvenberichten nicht ‚ans
            Licht‘ heben ließ, setzten oftmals weitere Praktiken an einem solideren Hebelpunkt an:
            dem Körper.</tei:p>
        </tei:div>
      </tei:div>
      <tei:div xml:id="s2">
        <tei:head>2. Körperstrafen und Isolationsräume</tei:head>
        <tei:p n="29">Wie Praktiken rund um die Entweichungen aus dem Heim auf den Körper zielten, soll
          nachfolgend für beide hier untersuchten Zeitraume im 20. Jahrhundert an zwei Beispielen
          illustriert werden: Körperstrafen und Isolationsräume.</tei:p>
        <tei:p n="30">In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden den Zöglingen nach ihrer Flucht
          regelmäßig zur Strafe die Haare abrasiert.<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref170">Beobachtungsbogen,
                16.05.1950, o.S., StAZH W II 24.1256</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> Ein Zögling bat etwa, <tei:quote source="#quoteref171">man möchte ihm doch seine
            Haare lassen, er wollte lieber eine andere Strafe auf sich nehmen</tei:quote>.<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref171">Beobachtungsbogen,
                10.03.1952, o.S., StAZH W II 24.1429</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> Auch präventiv wurden Zöglinge geschlagen, so etwa wenn bekannt wurde, dass
          ein Zögling plane, <tei:soCalled>auszurücken</tei:soCalled>. <tei:quote source="#quoteref172">Schläge</tei:quote>, so hielt der Erzieher im Beobachtungbogen
          fest, übten <tei:quote source="#quoteref172">immer noch die grösste Wirkung aus</tei:quote>.<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref172">Beobachtungsbogen,
                24.06.1935, o.S. StAZH W II 24.463</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> Auch in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts lässt sich beobachten, dass
          Praktiken der Wahrheitssuche wie Verhöre oder Kurvenberichte wiederholt mit Körperstrafen
          verbunden waren. Neben der Androhung von körperlicher Züchtigung bei einer allfälligen Entweichung<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref173">Journal-Blatt,
                15.01.1968, S. 5, StAZH Z 870.225</tei:ref>; <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref173a">Journal-Blatt, 27.08.1973, S. 36, StAZH
                Z 870.314</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> wurden Zöglinge geschlagen, wenn sie bei einem Fluchtversuch <tei:emph>in
            flagranti</tei:emph> erwischt wurden<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref174">Journal-Blatt, 05.11.1972, S. 20,
                StAZH Z 870.337</tei:ref>; <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref174a">Journal-Blatt, 25.06.1973, S. 10, StAZH Z 870.354</tei:ref>;
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref174b">Journal-Blatt,
                11.05.1975, S. 7, StAZH Z 870.407</tei:ref>; <tei:ref type="bibl" target="#Gurt" xml:id="quoteref174c">Gurt 2018, S. 343</tei:ref>. </tei:p>
          </tei:note> oder bei ihrer Rückkehr.<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref175">Journal-Blatt,
                01.05.1969, S. 6, StAZH Z 870.259</tei:ref>; Bericht <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref175a"><tei:title level="u">Wi[e]so ich bei meiner Rückkehr eine
                kleine Tracht Prügel bekam</tei:title>, o.D., StAZH Z 870.314</tei:ref>; <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref175b">Journal-Blatt, 21.03.1972, S. 14, StAZH
                Z 870.314</tei:ref>; <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref175c">Journal-Blatt, 23.10.1972, S. 19, StAZH Z 870.337</tei:ref>;
                <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref175d">Journal-Blatt,
                01.05.1973, S. 3, StAZH Z 870.354</tei:ref>, <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref175e">Aktennotiz, H. Häberli, 28.04.1975,
                o.S., StAZH Z 870.407</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> Dass Körperstrafen dabei unmittelbar mit der akribischen Suche nach der
          Wahrheit verbunden waren, lässt sich am Beispiel eines 1972 aus Albisbrunn geflohenen
          Zöglings illustrieren. Nach der Rückkehr ins Heim verhörte ihn der Gruppenleiter zwei Mal,
          wobei die Aussagen der beiden Befragungen nicht in allen Punkten übereinstimmten. Der
          Erzieher notierte in der Akte: </tei:p>
        <tei:p n="31">
          <tei:quote source="#quoteref176"><tei:pb n="124"/>Jetzt erklärte ich ihm, dass es äusserst
          betrüblich sei, dass er nun wieder gelogen hätte und nahm ihn deshalb über die Knie und
          verabreichte ihm mit der Hand eine kleine Ration Schläge auf den Hintern. Anschliessend
          bekam [der Knabe] die Aufgabe[,] sauber und möglichst ohne Fehler auf zwei Seiten zu
          erklären[,] wieso er diese Schläge bekommen hätte.</tei:quote>
          <tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref176">Journal-Blatt,
                21.03.1972, S. 14, StAZH Z 870.314</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note>
        </tei:p>
        <tei:p n="32">Unter der Überschrift <tei:q>Wi[e]so ich bei meiner Rückkehr eine kleine Tracht
            Prügel bekam</tei:q> spekuliert der Junge, dem der Züchtigungsgrund offenbar nicht klar
          war, auf drei Seiten über verschiedene mögliche Motive des Erziehers. Unaufgefordert
          erklärte er in diesem Bericht seinen Fluchtgrund: Er habe zu seinem Vater gewollt, weil er
          es im Heim aufgrund des Todes seiner kürzlich verstorbenen Schwester nicht mehr ertragen
          habe: <tei:quote source="#quoteref177">Sie wissen nich[t][,] was sie für mich
            bedeutet</tei:quote> hat.<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref177">Bericht <tei:title level="u">Wi[e]so ich
                bei meiner Rückkehr eine kleine Tracht Prügel bekam</tei:title>, o.D., S. 2f., StAZH Z
                870.314</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> Der Gruppenleiter vermerkte dazu in der Akte, dass der Junge den Tod seiner
          Schwester <tei:quote source="#quoteref178">übertragisch</tei:quote> schildere, während es doch eigentlich darum gehe,
          dass er nicht vom Heim, sondern von seinen Schwierigkeiten davonlaufe.<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref178">Journal-Blatt,
                22.03.1972, S. 14, StAZH Z 870.314</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> Hier zeigt sich erneut, dass nicht jede Wahrheit für das Heim akzeptabel
          erschien: Die gesuchte Wahrheit musste erzieherischen und strafrechtlichen Logiken folgen,
          ansonsten wurde sie dem Zögling als unverfügbar unterstellt.</tei:p>
        <tei:p n="33">Neben Körperstrafen bediente man sich über das 20. Jahrhundert hinweg bei der Suche
          nach der Wahrheit eines weiteren aus der Strafverfolgung bekannten Mittels:
          Isolationsräume. Bis 1935 war mehrfach über den möglichen Einbau von
            <tei:q>Zellen</tei:q> diskutiert, aus Kostengründen jedoch vorläufig darauf verzichtet worden.<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_ba1" xml:id="quoteref179"> Protokoll
                Betriebsausschuss, 22.10.1935, S. 5, StAZH W II 24.1843</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> Noch im selben Jahr seien aufgrund der Überweisung besonders schwieriger
          Zöglinge im <tei:quote source="#quoteref180">1. Stock</tei:quote> des <tei:quote source="#quoteref180">Handwerkerhaus[es]</tei:quote> <tei:quote source="#quoteref180">3 oder 5 Zellen</tei:quote> errichtet worden,<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_ba4" xml:id="quoteref180"> Aktennotiz, H.
                Häberli, 26.08.1985, S. 6, StAZH Z 866.83</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> die erst 1958 wieder demontiert worden seien.<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_gaha" xml:id="quoteref181">3. Bauetappe Stiftung Albisbrunn,
                H. Häberli, 30.03.1979, S. 16, GaHA II B.2.53</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> Das Handwerkerhaus lag unmittelbar westlich des Hauptgebäudes und bot
            <tei:quote source="#quoteref182">20 Plätze für Schulentlassene</tei:quote>, die in
          Albisbrunn ihre Lehre absolvierten.<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#Zeltner1950" xml:id="quoteref182">Zeltner 1950, S.
                66</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> Obschon Zeltner öffentlich betont hatte, <tei:quote source="#quoteref183">dass
            [s]trenges Abschließen, Einsperren</tei:quote> <tei:quote source="#quoteref183">entstellende Züge in den Ablauf des
            Heimlebens</tei:quote>
          <tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#Zeltner1932" xml:id="quoteref183">Zeltner 1932, S.
                429</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> brächten, zeigen Eintragungen in den Dossiers, dass seit 1935 im
          Handwerkerhaus mindestens ein Zimmer existierte, in das Zöglinge eingesperrt wurden – ob
          als Strafe oder um ein wiederholtes Durchbrennen zu verhindern, muss oft dahingestellt bleiben.<tei:note>
            <tei:p> Vgl. <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref184">Beobachtungsbogen, 10.04.1935–14.04.1935, o.S., StAZH W II 24.463</tei:ref>. Ende
              der 1940er Jahre wurde die zulässige Dauer für die <tei:q>Isolierung</tei:q> im <tei:q>Zellenraum</tei:q> auf
              bis zu <tei:q>10 Tage</tei:q> ausgedehnt (vgl. <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref185">Beobachtungsbogen 18.05.1949, o.S., StAZH W II
                24.1256</tei:ref>; <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref185a">Beobachtungsbogen, 28.12.1950, o.S., StAZH W II 24.1365</tei:ref>). </tei:p>
          </tei:note>
        </tei:p>
        <tei:p n="34"><tei:pb n="125"/>Isolation wurde aber durchaus auch als Wahrheitspraktik genutzt. So etwa als im Mai
          1949 der Gemeindepolizist dem Heim telefonisch mitteilte, dass drei Entwichene <tei:quote source="#quoteref186">aufgegriffen</tei:quote> und <tei:quote source="#quoteref186">in der
            Polizeikaserne inhaftiert</tei:quote> worden seien. Versuche seitens des Heims,
            <tei:quote source="#quoteref186">eine längere Haft telephonisch zu beordern</tei:quote>
          scheiterten, weil sich die drei in polizeilicher Eskorte schon auf dem Weg nach Albisbrunn
          befanden. Um die Zöglinge getrennt voneinander befragen zu können, verfügte Zeltner, dass
          einer der Jungen in die <tei:quote source="#quoteref186">Zelle im Gemeindehaus</tei:quote>
          des Dorfes inhaftiert werde. Doch auch das misslang, da die dortige Zelle bereits besetzt
          war, sodass schließlich alle drei im Dachstock des Handwerkerhauses eingesperrt wurden.<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref186">Beobachtungsbogen,
                18.05.1949, o.S., StAZH W II 24.1256</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note>
        </tei:p>
        <tei:p n="35">Der Wahrheitsfindung in den Verhören einen Tag später tat dies, entgegen der
          Befürchtungen Zeltners, keinen Abbruch: Die Zöglinge waren geständig und präsentierten
          eine Wahrheit, die ihn zufrieden stellte. Alle Beteiligten wurden namentlich benannt und
          die begangenen Straftaten gestanden.<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref187">Beobachtungsbogen,
                19.05.1949, o.S., StAZH W II 24.1256</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> Trotzdem wurde einer der Zöglinge als <tei:q>Hauptinitiant</tei:q>
          identifiziert und für drei Tage <tei:quote source="#quoteref188">in die Gemeindezelle
            gesperrt</tei:quote>.<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref188">Ebd.</tei:ref></tei:p>
          </tei:note> In der <tei:soCalled>Haft</tei:soCalled> schrieb er den Bericht: <tei:title level="u">Aus
            welchem Grunde das [V]ergangene geschah</tei:title>. Gleich im ersten Satz kündigte er an,
          <tei:quote source="#quoteref189">ein Stück weit in die Vergangenheit zurückgreifen zu
            müssen</tei:quote>, um seine Flucht zu erklären. Was folgte, war eine
          ausführliche Beschreibung seiner Kindheit und Jugend, der  <tei:quote source="#quoteref189">Scheidung der Eltern</tei:quote>,
          des Aufenthaltes in einem anderen Erziehungsheim und
          seiner<tei:quote source="#quoteref189">Einsamkeit</tei:quote>. Das schlimmste an seiner Situation sei, dass man
          ihm <tei:quote source="#quoteref189">verschiedene Versprechungen</tei:quote> gemacht habe,
          <tei:quote source="#quoteref189">die dann aber jedes [M]al wieder abgeblasen</tei:quote>
          worden seien, weshalb er davon gelaufen sei.<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref189">Ebd.</tei:ref></tei:p>
          </tei:note> Wie bereits erwähnt, hielt die Heimleitung die Gründe, die die Zöglinge für
          die Entweichungen angaben, zumeist nicht für die Wahrheit.<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#Zeltner1932" xml:id="quoteref190">Zeltner 1932, S.
                438</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> Auch in diesem Fall wurde der Bericht als <tei:quote source="#quoteref190">viel
            dummes Zeug</tei:quote> bezeichnet, das <tei:quote source="#quoteref190">ein typisches
            Bild seiner effektiven, innerlichen Verfassung</tei:quote> abgebe.<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd1" xml:id="quoteref191">Beobachtungsbogen,
                25.05.1949, o.S., StAZH W II 24.1256</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> Der Arrest in der <tei:q>Gemeindezelle</tei:q> nach dem erfolgtem Geständnis
          erscheint in diesem Fall weniger als Wahrheitspraktik denn als Strafe.</tei:p>
        <tei:p n="36">Obschon Albisbrunn im Zeitraum der 1960er bis 1980er Jahren über keine Haftzellen
          mehr verfügte, finden sich Hinweise, dass die Zöglinge bei gescheiterten Fluchtversuchen
          eingesperrt wurden. In Räumen wie einem <tei:quote source="#quoteref192">Praktikantenzimmer</tei:quote>,<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref192">Journal-Blatt,
                20.05.1970, S. 5, StAZH Z 870.292</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> einem <tei:quote source="#quoteref193">Bas[t]elraum</tei:quote>
          <tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref193">Journal-Blatt,
                06.05.1973, S. 5, StAZH Z 870.354</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> oder einem <tei:quote source="#quoteref194">Keller</tei:quote>
          <tei:note>
            <tei:p> Zit. n. <tei:ref type="bibl" target="#Gurt" xml:id="quoteref194">Gurt 2018, S.
                344</tei:ref>. </tei:p>
          </tei:note><tei:pb n="126"/> wurden diese <tei:quote source="#quoteref195">fluchtgefährdeten</tei:quote>
          <tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_ba3" xml:id="quoteref195">Protokoll
                Betriebsausschuss, 01.06.1973, S. 7, StAZH Z 866.71</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> Zöglinge kurzfristig im <tei:quote source="#quoteref196">Bedarfsfall
            gesichert</tei:quote>.<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_zd2" xml:id="quoteref196">Journal-Blatt,
                23.08.1973, S. 11, StAZH Z 870.354</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> Es finden sich Anhaltspunkte, dass Türen und Fenster zumindest in bestimmten
          Phasen und in ausgewählten Gruppenhäusern nachts abgeschlossen wurden, um Entweichungen zu verhindern.<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#Hübner1983" xml:id="quoteref197">Hübner 1983, o.
                S.</tei:ref>; <tei:ref type="bibl" target="#Gurt" xml:id="quoteref197a">Gurt 2018,
                S. 285, 287, 343</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note>
        </tei:p>
        <tei:p n="37">Einsperren diente jedoch nicht allein der Fluchtverhinderung, sondern gesellte sich
          als weitere Praktik der Wahrheitsfindung an die Seite von Verhören, Protokollen und
          Kurvenberichten, immer dann, wenn es um mehr als einen entwichenen Jungen ging. Erst die
          Separierung der Zöglinge während den einzelnen Verhören konnte in den Augen Häberlis – wie
          einst bei Zeltner – verhindern, dass die Narrative und somit die Wahrheit durch
          gegenseitige Absprachen korrumpiert werden konnte. So berichtet der ehemalige Albisbrunner
          Zögling, Philipp Gurt, in seiner Autobiografie, wie er und seine Mitzöglinge 1983 bei
          einem kollektiven Fluchtversuch noch auf dem Heimareal erwischt wurden. Häberli notierte
          in Gurts Akte:</tei:p>
        <tei:p n="38">
          <tei:quote source="#quoteref198">Da es gilt, noch in der gleichen Nacht sieben
            Gruppenmitglieder einzuvernehmen, und ich Philipp mindestens bis zum Abschluss der
            Einvernahme sichergestellt haben wollte, veranlasse ich ihn, den Trainer anzuziehen, und
            will ihn unten im Keller einschliessen. Wie ich den Raum aufschliesse, entwischt er mir
            und rennt barfuss aus der Gruppe.</tei:quote>
          <tei:note>
            <tei:p> Zit. n. <tei:ref type="bibl" target="#Gurt" xml:id="quoteref198">Gurt 2018, S.
                344</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note>
        </tei:p>
        <tei:p n="39">Einsperren erwies sich somit – wenn auch nicht immer erfolgreich, wie Gurts Entkommen
          illustriert – als zentrale Praktik, um den reibungslosen <tei:q>Abschluss der
            Einvernahmen</tei:q> dank Isolierung einzelner Knaben zu gewährleisten. Deutlich wird
          dieser Befund auch, als Häberli in den 1980er Jahren vergeblich den Einbau von <tei:quote source="#quoteref199">zwei Isolierzimmern</tei:quote>
          <tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_stazh" xml:id="quoteref199">Regierungsratsbeschluss Kanton
                Zürich, Nr. 2943, 30.07.1980, o.S., StAZH MM 3.159 RRB 1980/2943</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> forderte, weil es punktuell der <tei:quote source="#quoteref200">Separation
            eines Jugendlichen</tei:quote> bedürfe, besonders während <tei:quote source="#quoteref200">der Untersuchung und Aufklärung</tei:quote> von <tei:quote source="#quoteref200">Verfehlungen, in welche auch andere Jugendliche verwickelt</tei:quote> gewesen seien.<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_gaha" xml:id="quoteref200">3. Bauetappe Stiftung Albisbrunn,
                H. Häberli, 30.03.1979, S. 17, GaHA II B.2.53</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note>
        </tei:p>
        <tei:p n="40">Für die untersuchten Zeiträume im 20. Jahrhundert lässt sich am Beispiel Albisbrunns
          nachvollziehen, wie kommunikative Praktiken (Verhör und Kurvenberichte) mit Praktiken, die
          unmittelbar den Körper betrafen (Körperstrafen und Isolationsräume), ineinandergriffen.
          Auf den Körper wurde einerseits immer in denjenigen Situationen gezielt, in denen es
          schwierig war, die Wahrheit von den Zöglingen mit kommunikativen Praktiken zu extrahieren,
          und anderseits dann, wenn mögliche Absprachen der Zöglinge die Wahrheit zu trüben drohten.
          Die Isolierräume schienen somit ein robusteres Werkzeug für die Konstituierung der<tei:pb n="127"/>
          Wahrheit zu bieten: Sie festigten die Zuverlässigkeit der kommunikativen Praktiken und
          erhöhten den <tei:q>Reinheitsgrad</tei:q> der Wahrheit.</tei:p>
      </tei:div>
      <tei:div xml:id="s3">
        <tei:head>3. Kontinuitäten, Wandel und Pädagogisierung</tei:head>
        <tei:p n="41">Nicht zuletzt weil die Wahrheit über die Zeit auf der Flucht dem Heimleiter und den
          Erzieher:innen allein über die Berichte der Zöglinge zugänglich war, nahmen die Praktiken
          der Verfertigung dieser Wahrheit einen nicht unbeträchtlichen Umfang an. Für beide
          Zeiträume lässt sich beobachten, dass die Frage dessen, was der Wahrheit entsprach, mit
          einem Regime aus Verhören, handschriftlichen Berichten, materiellen Beweisen,
          Körperstrafen, räumlicher Isolierung, Unterstellungen und Geständnissen zu beantworten
          versucht wurde. Dabei lassen sich sowohl Kontinuitäten als auch ein gewisser Wandel
          feststellen.</tei:p>
        <tei:p n="42">Was sich offenkundig veränderte, war die Zahl der Entweichungen pro Jahr, die
          womöglich die allfällige Verschärfung des Wahrheitsregimes im Heim erklären. In der ersten
          Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde vor allem bei äußerst <tei:q>schwierigen</tei:q> Zöglingen die Suche
          nach der Wahrheit abgekürzt und Entwichene, noch bevor sie ins Heim zurückkehrten, in eine
          geschlossene Anstalt überwiesen. Dabei zeigt sich, dass die Wissenspraktiken der
          Aktenführung eng mit den Praktiken der Wahrheitsfindung verknüpft waren: Indem die Akte
          die <tei:quote source="#quoteref201">Persönlichkeit des Zöglings</tei:quote>
          <tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#Zeltner1934" xml:id="quoteref201">Zeltner 1934, S.
                44</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> erkennbar machte, wurde sie selbst zum entscheidenden Beweismittel. Das
          Resultat war, dass der Erziehungsversuch bei diesen schwierigen Fällen unmittelbar
          abgebrochen wurde. Im Vergleich zu Zeltner entwickelte Häberli ein ausgeprägteres
          Interesse am Geständnis der Zöglinge. Der Fokus verschob sich grundlegend auf eine Art
          Schuldeingeständnis, das gesühnt werden musste, indem die Wahrheit ausgesprochen wurde,
          nicht zuletzt mit dem Ziel <tei:quote source="#quoteref202">neue Verfehlungen</tei:quote>
          <tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_ba3" xml:id="quoteref202">Protokoll
                Betriebsausschuss, 03.06.1977, S. 9, StAZH Z 866.72</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> zu verhindern und den Erziehungsversuch fortsetzen zu können. </tei:p>
        <tei:p n="43">Ob der aufkommende Eindruck, dass die Anzahl, Dichte und Ausgeklügeltheit der
          Praktiken, mit denen die Wahrheit in Akten fixiert wurde, sich im Laufe des 20.
          Jahrhunderts erhöhte, tatsächlich zutrifft, oder die Weiterentwicklung der
          Wahrheitspraktiken nicht nur ein Effekt der in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts
          deutlich detaillierteren Aktenführung ist, lässt sich kaum abschließend klären. Dass für
          Häberli die Dossiers explizit auch der <tei:quote source="#quoteref203">Sicherung von
            Beweismitteln</tei:quote>
          <tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_nl" xml:id="quoteref203">Manuskript Vorlesung <tei:title level="u">Zur
                Aktenführung im Heim</tei:title>, H. Häberli, HPS WS 64/65, o.S., StAZH AL-Nr.
                2021/071</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> dienten, würde zumindest nahelegen, dass in seiner Amtszeit der Aktenführung
          für potentiell strafrechtlich relevante Regelverstöße erhöhte Bedeutung beigemessen wurde.
          Während Zeltner – entgegen seinem eigenen Verdikt, dass ein Erzieher sich bei der<tei:pb n="128"/>
          Nichtwiederaufnahme eines Durchbrenners <tei:q>ausweichend</tei:q> verhalte – den
          Erziehungsversuch bei den <tei:q>schwierigen</tei:q> entwichenen Knaben regelmäßig abbrach und damit
          eine vermeintliche Aussichtslosigkeit einer Pädagogisierung der Flucht markierte, ließ
          Häberli nicht nach. Seine kleinteilige, auf Geständnis und Reue zielende Suche nach der
          Wahrheit lässt sich insofern durchaus als gesteigertes Interesse an der Pädagogisierung
          von Vergehen verstehen, um die Erziehung weiterführen zu können. Gleichzeitig stand
          Häberli in den 1970er Jahren, nicht zuletzt in Verbindung mit der intensivierten
          Heimkritik, unter genauerer Beobachtung. Sowohl eine mediale Öffentlichkeit als auch
          kantonale Behörden interessierten sich vermehrt dafür, was in Heimen passierte. Der
          unterschiedliche Grad des Legitimationsdrucks der Heimleitung war an die veränderte
          Finanzierung des Heims gekoppelt, die sich von der mehrheitlichen privaten Alimentierung
          in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ab den 1960er Jahren stark zugunsten staatlicher
          Subventionen verschob. Es scheint nicht abwegig, dass der <tei:quote source="#quoteref204">Wille zum Wissen</tei:quote>
          <tei:note>
            <tei:p> Vgl. <tei:ref type="bibl" target="#Foucault" xml:id="quoteref204">Foucault
                2014</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note>, als Basis für die Pädagogisierung der Entweichungen, mit den Veränderungen
          der Rahmenbedingungen in Zusammenhang steht. Zeltner hatte im Vergleich zu Häberli einen
          größeren Handlungsspielraum, indem die Legitimität und Professionalität seines Handelns
          kaum öffentlich hinterfragt wurde: Scheiterte der Erziehungsversuch, konnte das dem
          Versagen des Zöglings angelastet werden und war nicht auf die Struktur des Heims oder auf
          das pädagogische Handeln zurückzuführen. </tei:p>
        <tei:p n="44">Über den gesamten Zeitraum hinweg lassen sich auch Kontinuitäten feststellen wie etwa
          die für die Wahrheitsproduktion zentrale Figur des Heimleiters. Im Zweifelsfall arbeitete
          er mit wiederholten Verhören, Körperstrafen oder Isolation an der Fixierung der Wahrheit.
          Auch entschied er, wann ein Geständnis wahr genug erschien. Hierfür mussten die Zöglinge
          konkrete, in der Wirklichkeit verankerbare Fakten zur Flucht nennen. Neben Zeitangaben,
          konkreten Orten, Namen, Adressen und später auch Telefonnummern von Unterstützer:innen
          gehörten hierzu vor allem Angaben darüber, wie Essen und Geld organisiert wurde.</tei:p>
        <tei:p n="45">Konstitutiv für die Wahrheitspraktiken im Heim war für den gesamten Zeitraum zudem
          die <tei:q>Wahrheit auf Papier</tei:q>. Sowohl vor den Verhören, in Form von Denunziationen auf
          Zetteln, als auch als Resultat des Verhörs in Form eines Kurvenberichts dienten sie der
            <tei:quote source="#quoteref205">Verstetigung eines Moments</tei:quote>
          <tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#Ledebur2015" xml:id="quoteref205">Ledebur
              2015</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> auf dem Weg zur Wahrheit. Das hatte einerseits praktische Gründe, da die
          Aussagen auf Papier es dem Heimleiter ermöglichten den Überblick darüber zu behalten, wer,
          wann, was gesagt hatte, und ließ gleichsam die Wahrheit in Briefcouverts an die Polizei
          transportfähig werden. Andererseits diente die schriftlich fixierte Aussage als <tei:q>Hebel</tei:q> im
          Verhör, um andere Zöglinge zu einem Geständnis zu bewegen. Insofern funktionierten die an
          das Dossier geknüpften Wahrheitspraktiken in doppelter Weise:<tei:pb n="129"/> Sie dienten als Ort, der in
          Form der <tei:quote source="#quoteref206">fortlaufenden Einträge</tei:quote>, die
            <tei:quote source="#quoteref206">Erkenntnis</tei:quote> über die wahre <tei:quote source="#quoteref206">Persönlichkeit</tei:quote> und die <tei:quote source="#quoteref206">ungünstige Gesamtveranlagung</tei:quote> des <tei:quote source="#quoteref206">Durchbrenners</tei:quote>
          <tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#Zeltner1932" xml:id="quoteref206">Zeltner 1932, S.
                439</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> ermöglichte. Darüber hinaus gestattete die Akte die <tei:quote source="#quoteref207">Sicherung
            von Beweismitteln</tei:quote> unterschiedlicher Art – Verhörprotokolle, Notizen aus
          Befragungen anderer Zöglinge, Polizeirapporte, Kurvenberichte – und konnte so zur Basis
          der <tei:quote source="#quoteref207">Feststellung der tatsächlichen Vorgänge</tei:quote>
          <tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_nl" xml:id="quoteref207">Manuskript Vorlesung <tei:title level="u">Zur
                Aktenführung im Heim</tei:title>, H. Häberli, HPS WS 64/65, o.S., StAZH AL-Nr. 2021/071</tei:ref>. Im
                Original hervorgehoben.</tei:p>
          </tei:note> werden. Insofern lassen sich zwar Veränderungen in der Intensität der
          Wahrheitspraktiken feststellen, nicht jedoch in deren Struktur und im Anspruch – wenn bei
          Zeltner auch in anderer Akzentuierung – der Pädagogisierung der Flucht. Die
          Pädagogisierung zielte mitunter auf diejenigen Zöglinge, die im Heim zurückgeblieben
          waren.</tei:p>
        <tei:p n="46">Die relative Stabilität der Wahrheitspraktiken war kein Zufall. Ihre Existenz und
          ihre Struktur entwickelten sich im Zusammenspiel mit der Agency der Zöglinge, die
          wiederkehrend eingegrenzt werden musste: Weil die Zöglinge davonlaufen konnten, weil sie
          über ihre Intentionen, ihr Erlebtes oder ihr Geplantes lügen konnten, bildete sich als
          Teil der Heimstruktur ein Wahrheitsregime aus, das sowohl auf die Einsicht als auch auf
          die Körper der Zöglinge zielte. Obschon die Wahrheitspraktiken im Laufe des 20.
          Jahrhunderts wiederholt von Machtstrukturen gekennzeichnet waren, in denen derjenige, der
          über die Wahrheit bestimmen konnte, dank legitimiertem Wissen, die anderen wenigstens für
          eingeschränkte Zeit zu dominieren vermochte,<tei:note>
            <tei:p>Vgl. <tei:ref type="bibl" target="#Latour2006" xml:id="quoteref208">Latour 2006,
                S. 297</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> verbanden Zeltner wie Häberli damit ein pädagogisches Interesse. Zum einen
          mussten die Vergehen aufgeklärt, gestanden, reflektiert und gesühnt werden, damit die so
          konstituierte Wahrheit zum Ausgangspunkt der fortzusetzenden Erziehung werden konnte.<tei:note>
            <tei:p> Vgl. <tei:ref type="bibl" target="#jhb2806_ua" xml:id="quoteref209">Fragebogen
                Betriebsanalyse, H. Häberli, 28.02.1969, S. 2, StAZH Z 866.101. </tei:ref>
            </tei:p>
          </tei:note> Zum anderen war diese Wahrheit notwendig, um den erzieherischen Rückschlag,
          den die Flucht auch für die im Heim <tei:quote source="#quoteref210">Zurückgebliebenen</tei:quote> bedeutete,
          auszugleichen.<tei:note>
            <tei:p>
              <tei:ref type="bibl" target="#Zeltner1932" xml:id="quoteref210">Zeltner 1932, S.
                441</tei:ref>.</tei:p>
          </tei:note> Die Praktiken, um die Wahrheit auf Papier zu fixieren, lassen sich so als eine
          Pädagogisierung der Flucht verstehen, die es erst ermöglichten, den Erziehungsversuch
          aufrechtzuerhalten.</tei:p>
      </tei:div>
    </tei:body>
    <tei:back>
      <tei:div xml:id="div-bibl" type="bibliography">
        <tei:listBibl>
        <tei:head>Quellen und Literatur</tei:head>
        <tei:desc>Bibliographie online verfügbar auf
          <tei:ptr target="https://www.zotero.org/groups/4596542/collections/AWRPG3GW"/>.
        </tei:desc>
        <tei:listBibl>
          <tei:head>Quellen</tei:head>
          <tei:listBibl>
            <tei:head>Ungedruckte Quellen</tei:head>
            <tei:listBibl type="notprintedsources">
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            <tei:listBibl type="notprintedsources">
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              <tei:bibl xml:id="jhb2806_stazh">Protokolle des Regierungsrats Kanton Zürich: MM 3.159
                RRB 1980/2943: Regierungsratsbeschluss Kanton Zürich, Nr. 2943,
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                1934–1941.</tei:bibl>
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                1953–1965.</tei:bibl>
              <tei:bibl xml:id="jhb2806_mz">W II 24.1857: Handakten Max Zeltners,
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          <tei:listBibl type="printedsources">
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              7–35.</tei:bibl>
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          </tei:listBibl>
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